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Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-03-05

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05

Wortprotokoll

Ich habe diesen Vorstoss eingereicht, weil ich in meiner beruflichen Tätigkeit öfters mit dieser Problemstellung konfrontiert wurde und werde. Es ist ein Anliegen der Alters- und Pflegeheime, das ich ins Parlament getragen habe. Worum geht es?

Ein grosser Teil der Bewohnerinnen und Bewohner in einem Alters- und Pflegeheim oder in einem anderen Heim muss für die Finanzierung des Heimaufenthaltes Ergänzungsleistungen beanspruchen. Neben der AHV- oder IV-Rente und der, falls vorhanden, Pensionskassenrente braucht es einen Zuschuss durch die Ergänzungsleistungen. Es gibt nun Fälle, dass sich Angehörige oder Bekannte um die Finanzen kümmern, aber diese Angelegenheiten weniger gut regeln, als es notwendig wäre; so kommt es vor - das berichten mir die Heime -, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Ich stelle das auch in meinen Abklärungen auf der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, bei der ich arbeite, selber fest. Wenn die Ergänzungsleistungen zwar bezogen, aber nicht ans Heim überwiesen werden, dann werden diese Ergänzungsleistungen eigentlich nicht für den richtigen Zweck verwendet.

Ich muss sagen, dass ich von der Antwort des Bundesrates enttäuscht bin. Ich verlange mit meinem Postulat einen Bericht, in welchem Massnahmen vorgeschlagen werden, die sicherstellen, dass die Ergänzungsleistungen dort hinfliessen, wo sie hingehören. Der Bundesrat hält in seiner Antwort in erster Linie die finanzielle Eigenständigkeit der versicherten Personen hoch. Wenn dies nicht mehr der Fall sei, könne ja eine Beistandschaft errichtet werden und der Beistand regle dann die Angelegenheiten. Nun ist es so - wie ich vorhin gesagt habe -, dass ich genau bei einer solchen Behörde arbeite, die für die Errichtung von Beistandschaften zuständig ist. Ich kann Ihnen sagen, es kommt immer wieder vor, dass eine Beistandschaft erst dann in Erwägung gezogen und errichtet wird, wenn schon offene Heimrechnungen vorhanden sind. Die Leidtragenden in diesen Situationen sind primär die Alters- und Pflegeheime oder die anderen Heime. Sie pflegen die Betagten oder die Behinderten, sie erbringen Leistungen, sie nehmen uns die Sorge für diese behinderten oder betagten Mitmenschen ab, und sie bekommen dann ihre Rechnungen unter Umständen nicht bezahlt.

Enttäuscht bin ich vom Bundesrat, weil ich den Eindruck habe, er habe gar nicht versucht, diese Dimension des Problems zu erforschen. Er schreibt, er habe keine Kenntnis davon, dass in grossem Umfang Ergänzungsleistungen zweckentfremdet würden. Ich hätte erwartet, dass der Bundesrat zumindest beim einen oder anderen Kanton nachfragt und sein Argument mit Zahlen hinterlegt.

Im Bereich der Prämienverbilligung haben wir eine Regelung für ein ähnlich gelagertes Problem gesucht und gefunden. Auch dort kam es vor, dass Prämienverbilligungen zwar beansprucht, aber nicht für die Bezahlung der Prämien benutzt wurden. Dann haben wir die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die Prämienverbilligung direkt den Krankenkassen zukommen zu lassen. Warum das dort möglich war und so etwas hier nicht einmal geprüft wird, verstehe ich nicht.

Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen und so dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, sich der Sache noch einmal vertieft anzunehmen.