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Ingold Maja · Nationalrat · 2014-09-10

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-10

Wortprotokoll

Über die Zielsetzung der Motion Kuprecht sind wir uns alle einig. Wenn die Zahl der IV-Neurenten gesenkt werden soll, dann ist die Vermeidung des kompletten Herausfallens aus dem Erwerbsprozess viel zielführender als alle Anstrengungen der Wiedereingliederung der Berenteten mitsamt der Hilfe von IV-Stellen, Arbeitsplatzvermittlung, Job Coach, Case Management, Einarbeitungszuschüssen, und was es alles gibt. Wer nicht aus dem Arbeitsprozess herausfällt, muss später nicht mühsam und aufwendig wieder integriert werden. Es gilt also prioritär zu erreichen, dass jemand bei längerer Krankheit nicht aus dem Erwerbsprozess herausfällt. Um das zu erreichen, muss man die Zusammenarbeit aller Akteure im Krankheitsfall von Erwerbstätigen genau anschauen. Die Ersterfasser von Krankheitsfällen, die im schlechten Fall zur Rente führen, sind in erster Linie Arbeitgeber und ärztliche Fachpersonen, die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausstellen. In zweiter Linie ist es die IV-Stelle.

Die Motion Kuprecht wollte richtigerweise die Akteure frühestmöglich miteinander verknüpfen. Sie sah eine Pflicht aller Leistungserbringer zur Meldung an die IV-Stelle vor, und zwar aller Leistungserbringer, die in Artikel 35 KVG erwähnt sind, inklusive Hebammen, Geburtshäuser, Heilbäder.

Was aber vor allem ausgeblendet wird, ist die Rolle der Arbeitgeber. Sie sind nämlich die Schlüsselakteure, sie sind Ersterfasser und entscheiden, wie und unter welchen Bedingungen kranke Mitarbeitende an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Sie sind auch die Hauptbetroffenen, wenn sie nur wöchentlich kommentarlose Arbeitsunfähigkeitszeugnisse erhalten. Statt dass man mit medizinischen Fachpersonen über Prognosen, Teilrückkehr und mit der Reha verträgliche alternative Beschäftigungen sprechen könnte, im Sinne der zu erhaltenden Arbeitsplätze der kranken Mitarbeitenden, geschieht mangels Information nichts, und wertvolle Zeit vergeht.

Deshalb muss man auch hier ansetzen. Was Kollege Kuprecht will, führt zu administrativem Aufwand, stigmatisiert unnötig und fördert nicht die Kooperation aller Akteure. Das arbeitsmedizinische Wissen der behandelnden Ärzte muss nicht vor allem einer Meldestelle bei der IV zugute kommen, sondern dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Deshalb will die Motion der SGK alle beteiligten und relevanten Akteure an den Tisch bringen. Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu entwickeln, die mehr als ein administratives Erfassungssystem bei der IV-Stelle mit einem problematischen Obligatorium aller Leistungserbringer umfasst. Es geht um ein Zurück-an-die-Arbeit-Management, in dem die Arbeitgeber, die medizinischen Leistungserbringer, die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausstellen, und die IV-Stellen mit ihren Kompetenzzentren für Case Management, arbeitsmedizinische Abklärungen und Beratung zusammenarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Kommissionsmotion und betont, dass der Strategie der Eingliederung, in diesem Fall der Verhinderung der Ausgliederung, eine zentrale Rolle zukommt, vor allem in Bezug auf Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Ihre Kommission hat dieser abgeänderten SGK-Motion mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Die Gegner argumentieren, es brauche keine zusätzlichen Massnahmen zur gemeinsamen Früherfassung, weil Ziffer 3 der Motion Schwaller zur Wiederaufnahme der IV-Revision 6b zum Zusammenspiel der Akteure genüge. In dieser Forderung fehlt aber die Arbeitgeberschaft, der in der Praxis die Federführung zukommt, und die man deshalb in dieser Früherfassung unbedingt prominent einbeziehen muss zum Dreieck Arbeitgeber, Leistungserbringer und IV-Stelle.

Der Minderheitsantrag auf Ablehnung der Motion 14.3661 ist zurückgezogen worden, und ich ersuche Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen.

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