Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2014-09-10
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-10
Wortprotokoll
Ständerat Graber hat am 12. Dezember 2013 die vorliegende Motion eingereicht, gemäss welcher der Bundesrat beauftragt wird, Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen und Anlagerichtlinien in dem Sinne vorzuschlagen, dass Pensionskassen zukünftig in der Lage sind, in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen zu investieren. Weiter wird der Bundesrat eingeladen, einen privatwirtschaftlich organisierten Zukunftsfonds Schweiz zu initiieren, der auf Wunsch der Pensionskassen, also freiwillig, ihre zukunftsträchtigen Anlagen zur Betreuung übernimmt. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion, und auch der Ständerat hat sich für die Annahme der Motion ausgesprochen, und zwar einstimmig. Ihre Kommission hat die Motion am 27. Juni 2014 beraten und beantragt Ihnen mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Ausgangslage ist die Tatsache, dass die Schweiz relativ wenig in zukunftsträchtige Jungunternehmen an der Spitze des technologischen Fortschritts investiert. Während die grosse Mehrheit der OECD-Länder Programme zur Förderung solcher Unternehmen lanciert hat, fliessen in der Schweiz nur gerade 0,02 Prozent der Investitionen in die wertschöpfende Wirtschaft. Das ist sehr wenig - gerade für ein Land, welches ein Hochkostenland ist und im technologischen Fortschritt zur Spitze gehören will. Der grösste Teil der Schweizer Ersparnisse fliesst heute in die kollektiven Spartöpfe der Pensionskassen und Lebensversicherungen. Die Schweiz investiert heute grosse Summen an Steuergeldern in die universitäre Forschung; für die Umsetzung der Forschungsergebnisse in wertschöpfende, zukunftsträchtige Produkte und Dienstleistungen hingegen fehlt dann das notwendige Risikokapital. Pensionskassen sollen nun dazu ermutigt werden, einen kleinen Teil ihrer Mittel in zukunftsträchtige, potenziell wertschöpfende Investitionen an der Spitze des technologischen Fortschritts zu lenken. Schweizer Pensionskassen sind aber in der Regel zu klein, um hochspezialisierte Intermediäre mit Fachkenntnissen an der Spitze des technologischen Fortschritts anzustellen. Pensionskassen sollten deshalb ermutigt werden, gemeinsam einen Zukunftsfonds Schweiz zu schaffen, welcher diese Aufgabe für sie übernimmt.
Die Kommission stellt sich hinter das Anliegen des Motionärs. Damit sollen namentlich zukunftsgerichtete Investitionen in den Forschungsplatz Schweiz ermöglicht werden. Das in diesem Bereich brachliegende Potenzial gilt es künftig besser zu nutzen. Besonders begrüsst wurde in der Kommission, dass der Bundesrat sich dazu bereiterklärt hat, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesamtes für Sozialversicherungen, des Seco und Vertretern der Vorsorgeeinrichtungen einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe soll die Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz abklären und auch analysieren, ob und wie weit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Die Kommission ist einverstanden damit, dass der Zukunftsfonds privatwirtschaftlich organisiert sein soll und die Führung entsprechend ausgestaltet sein müsste. Gleichzeitig begrüsst die Kommission den Vorschlag des Bundesrates, die Ausdehnung der Dauer der anrechenbaren Verlustvorträge im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu prüfen.
Es wurden in der Kommission auch kritische Fragen gestellt, z. B. ob durch die Neuerungen nicht die Rentensicherheit gefährdet werde oder ob tatsächlich ein Bedarf an mehr Risikokapital vorhanden sei. Des Weiteren wurde gefragt, wie ein solcher Fonds zumindest anfänglich finanziert werden solle und ob es richtig sei, dass eine öffentliche Behörde einen privatwirtschaftlich organisierten Fonds arrangiere.
Es ist klar, dass die Finanzierung mit den erforderlichen Mitteln erst zustande kommt, wenn viele Pensionskassen mitziehen. Dies scheint aber möglich zu sein, weil das Konzept nach Auffassung der Mehrheit überzeugt. Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe kann zudem Hindernisse aus dem Weg schaffen. Gefordert sind in erster Linie günstige staatliche Rahmenbedingungen. Der Bundesrat hat angekündigt, bei einem Ja zur Motion die offenen Fragen zu klären.
Grundsätzlich ist die Kommission der Meinung, dass mit dem Gefäss des Zukunftsfonds Risiken verteilt und allenfalls ausgeglichen werden, was allgemein begrüsst wird. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Pensionskassen in Venture Capital investieren, dass solche Anlagen geordnet und professionell erfolgen. Wichtig ist, dass nicht einzelne Pensionskassen unkontrolliert Risiken eingehen, sondern über das Gefäss des Zukunftsfonds die Risiken verteilt und allenfalls ausgeglichen werden.
Der Bundesrat empfiehlt Annahme der Motion. Auch der Ständerat hat sich für Annahme der Motion ausgesprochen, und zwar einstimmig. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.