Schwaller Urs · Ständerat · 2013-12-12
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-12
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme der Motion.
Mit der Ablehnung der letzten IV-Vorlage im Nationalrat sind auch verschiedene Bestimmungen und Anpassungen auf der Strecke geblieben, die notwendig sind und unbestritten waren. Ich denke hier einmal an die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Überführung möglicher Überschüsse des IV-Fonds in den AHV-Fonds zum Zwecke der Abtragung und Tilgung der Schulden nach dem Auslaufen des Sanierungsgesetzes Ende 2017, mit welchem wir ja eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte beschlossen haben. Das Parlament hat alles Interesse daran - es ist meines Erachtens auch seine Pflicht und Schuldigkeit -, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Schuldenabbau tatsächlich vollzogen werden kann. Die Schaffung dieser Grundlage ist eine der drei Forderungen der Motion, mit der ich bewusst nur einige in der letzten Vorlage an sich unbestrittene Forderungen aufnehmen wollte und aufgenommen habe.
Wenn ich "unbestritten" sage, so deshalb, weil ich davon ausgehe, dass es ja wohl kaum bestritten ist, die Bekämpfung möglicher Betrügereien in der IV und Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Arbeitsmarkt zu unterstützen und die Anstrengungen zur Wiedereingliederung gerade auch auf Menschen mit psychischen Schwierigkeiten auszurichten. Ich habe gestern, wie vielleicht auch der eine oder andere unter Ihnen, mit Vertretern des Verbandes Agile gesprochen, die hier im Vorzimmer waren und diese Stossrichtung auch unterstützen können.
Mit der Annahme der Motion erhält der Bundesrat den Auftrag, zumindest Teile der gescheiterten Vorlage wieder aufzugleisen. Es ist ihm selbstverständlich unbenommen, diese Vorlage dann um weitere technische oder auch materielle Inhalte zu ergänzen.
In den letzten Tagen habe ich auch einmal gehört - es gibt ja auch einen Antrag auf Ablehnung der Motion -, die Motion sei doch abzulehnen, weil die gerade auch von Bundesrat [PAGE 1155] Berset in der letzten IV-Vorlage präsentierten Zahlen in Sachen Sanierung der IV bis in die Jahre 2026 bis 2028 zu optimistisch oder gar fehlerhaft gewesen seien. Es wurde mehr oder weniger gesagt, Bundesrat Berset sei gefälligst auf diese Zahlen zu behaften. Für mich selber ist das nicht das zu erwartende Vorgehen eines Parlamentes, das sowohl für das Scheitern der IV-Vorlage wie für die finanzielle Absicherung der IV gegenüber den Rentnern in der Mitverantwortung steht.
Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag des Bundesrates auf Annahme der Motion zu unterstützen und die Motion anzunehmen.