Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-01
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-01
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, die einem Meinungswandel der Räte ausgesetzt war und ist. Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor. Der Ständerat beschloss ursprünglich, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen werden. In diesem Sinne erweiterte er eine diesbezügliche parlamentarische Initiative Bonhôte. Gegen diese Ausdehnung des Widerrufsrechts sperrte sich indessen Ihr Rat. Schliesslich schwenkte in der Zwischenzeit auch der Ständerat auf diese Linie ein und kippte letzten Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe, dies, obgleich der Bundesrat weiterhin klar für diese Ausdehnung eintrat. Um indessen die Vorlage nicht ganz scheitern zu lassen, schickte der Ständerat das Geschäft zur erneuten Beratung an seine Kommission für Rechtsfragen. Diese beantragte in der Folge, den Konsumentenschutz nunmehr beim Telefonverkauf zu stärken, dies mit einer Teilrevision des Obligationenrechts, womit in diesem Sinne also der parlamentarischen Initiative Bonhôte Nachachtung verschafft würde.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist nun weitgehend dem Ständerat gefolgt. Sie ist auch der Auffassung, [PAGE 753] dass der Konsumentenschutz, das Recht der Konsumenten mindestens im Bereich der Telefonverkäufe gestärkt werden soll. Dazu werden die geltenden Bestimmungen im Obligationenrecht punktuell angepasst. Zentral ist dabei die Verlängerung der Widerrufsfrist auf 14 Tage. Abweichend vom Ständerat will nun indessen die Mehrheit in Artikel 16 Absatz 3 ausdrücklich festhalten, dass im Falle eines Abzahlungskaufs oder eines Leasingvertrages der Konsument bei einem Gebrauch oder einer Nutzung der Sache, "die über die Überprüfung ihrer Vertragsmässigkeit und Funktionsfähigkeit hinausgeht, eine angemessene Entschädigung" leisten muss, "die sich am Wertverlust der Sache bemisst". Dagegen richtet sich eine Minderheit mit einem von Frau Leutenegger Oberholzer formulierten Antrag, den wir nun alsbald behandeln werden.
Dies zur Einführung in dieses Geschäft. Man kann nun natürlich sagen, in einem gewissen Sinn habe der Berg eine Maus geboren. Aber immerhin gibt es die Ausweitung auf den gesamten Bereich der Telefonie.