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Nabholz Lili · Nationalrat · 2000-03-07

Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ich habe meine Interpellation vor ziemlich genau zwei Jahren eingereicht. Als die bilateralen Verhandlungen über das Verkehrsdossier festgefahren waren, nahm der Druck seitens der EU auf die Schweiz im Zusammenhang mit einem anderen Dossier zu, das gar nicht Verhandlungsgegenstand war: Es sollte mit der Schweiz kein Parallelabkommen über die Flüchtlingsproblematik zum Dubliner Abkommen geschlossen werden, solange die bilateralen Verhandlungen nicht erfolgreich über die Bühne gegangen waren.

Diese Position hat mich aus zwei Gründen irritiert: Zum einen verknüpfte die EU ein humanitäres Problem mit einem letztlich technischen Problem, um gewisse Wünsche im Verkehrsdossier besser durchsetzen zu können. Zum anderen handelt es sich um ein langjähriges Anliegen der Schweiz, in diesem Bereich mit der EU zu einer befriedigenden Regelung zu kommen. Ich denke, niemand auf diesem Kontinent kann ein Interesse daran haben, dass es so etwas wie eine "Insel Schweiz" gibt, in der nicht die gleichen Regeln wie für die umliegenden Staaten gelten und wo sich dann auch so etwas wie ein "Offshore-Gebiet" bilden kann, mit allen negativen Auswirkungen, die das auch für die Nachbarländer haben könnte.

Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er mir auf diese Interpellation gegeben hat. Aber damit ist die Thematik natürlich nicht vom Tisch. Denn - der Bundesrat schreibt dies in seiner Antwort zu Recht - die Schweiz wird durch die bisherige Position der EU natürlich mehr und mehr ins Abseits gedrängt, namentlich was die Asyl- und Flüchtlingsfragen, aber auch alle Fragen der inneren Sicherheit betrifft. Es muss mit Nachdruck danach getrachtet werden, dass wir hier ein Paket mit der EU schnüren können, das im beiderseitigen Interesse ist. Ein Land, das von lauter EU-Mitgliedstaaten umgeben ist, darf nicht einfach ausgeklammert bleiben, wenn vor dem Hintergrund des Geistes von Dublin ein "burden sharing" - ein Lastenausgleich - innerhalb der EU gesucht wird. Es ist mir klar, dass es immer einen Partner braucht, um solche Vereinbarungen zu schliessen, und der heisst hier EU. Ich bin mir aber nicht sicher, mit wie viel Nachdruck man gegenüber der EU in dieser Frage vorstellig geworden ist. Es würde mich interessieren, Frau Bundesrätin, wo Sie ansetzen könnten, um das Interesse unserer Verhandlungspartner an einer befriedigenden Lösung stärker wecken zu können als bisher.

Es ist zwar lobenswert, dass man versucht, über bilaterale Abkommen ein gewisses Korrektiv zu dieser Lücke zu schaffen. Aber wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation selbst feststellt, gehen die bilateralen Rücknahmeübereinkommen nicht so weit, dass das Fehlen eines Parallelabkommens damit kompensiert werden könnte. Ich bitte deshalb Frau Bundesrätin Metzler um Auskunft, wie sich die Situation heute gestaltet. Wie gesagt, datiert die Momentaufnahme, die ich in meiner Interpellation gemacht habe, vom März 1998. Die bilateralen Verträge sind in der Zwischenzeit parlamentarisch unter Dach und Fach. Im Mai wird die Referendumsabstimmung über dieses Paket stattfinden. Ich bin zuversichtlich, dass sie positiv ausfällt. Welches wird der nächste Schritt sein, wenn diese bilateralen Abkommen definitiv in Kraft treten können? Wird Frau Bundesrätin Metzler dieses Thema erneut auf die Traktandenliste setzen?