Amherd Viola · Nationalrat · 2015-06-01
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-01
Wortprotokoll
Der vorliegende Gesetzentwurf - Sie haben es bereits gehört - ist sehr technisch und kommt etwas kompliziert daher. Tatsächlich geht es aber lediglich um die Anpassung von einigen Bestimmungen aufgrund praktischer Probleme, welche die aktuelle gesetzliche Regelung nach sich zieht. Es geht auch darum, den Parteien mehr Spielraum bei der Regelung der Scheidungsfolgen zu geben. Es geht also nicht um eine grundlegende Änderung des Vorsorgeausgleichs.
Die Probleme, die sich heute stellen, betreffen den Vorsorgeausgleich in Situationen, in denen der Vorsorgefall bereits eingetreten ist, beispielsweise wegen Invalidität oder Alter. Besondere Schwierigkeiten bestehen bei den sogenannten geschiedenen Witwen. Gemäss heutiger Regelung erfolgt grundsätzlich ein Ausgleich der Vorsorgeguthaben, aber eben nur, wenn der Vorsorgefall noch nicht eingetreten ist. Sobald dies der Fall ist, das heisst, wenn einer der beiden Ehegatten invalid oder bereits in Rente ist, erfolgt keine Teilung des Vorsorgeguthabens, vielmehr wird eine angemessene Entschädigung geschuldet. In diesem Fall fehlen oft die flüssigen Mittel, um die Entschädigung in Kapitalform zu leisten, sodass diese dann in Form einer Rente festgelegt werden muss. Hier kommt das Problem: Wenn der Ehegatte, welcher die Entschädigung in Form einer Rente bezahlen muss, stirbt, verliert der berechtigte Ehegatte den Anspruch, die Rente. Was das für Folgen hat, können Sie sich ausmalen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll hier korrigiert werden. Der Entwurf enthält noch weitere Anpassungen, auf welche ich in der Detailberatung näher eingehen werde.
Ich schlage Ihnen namens der CVP/EVP-Fraktion vor, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission beantragt dies mit 17 zu 6 Stimmen ebenfalls. Auch der Ständerat ist klar auf die Vorlage eingetreten und hat ihr zugestimmt.