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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-06-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, die Minderheit Nidegger zu unterstützen. Warum? Es ist jetzt mehrfach betont worden, dass es sich hier um eine sehr technische Vorlage des Sozialversicherungs- und des Zivilrechts handelt. Ja, wir können sagen, sie sei technisch. Wir können aber auch sagen, es bestehe ein finanzmathematisches Grundproblem. Dieses können wir ja jederzeit entsprechend lösen bzw. zumindest Berechnungen dazu anstellen. Es ist auch gesagt worden, das grösste Problem bezüglich der geschiedenen Witwen bestehe darin, dass wir heute zwei Regimes haben, die parallel laufen. Wir möchten in Zukunft eine Lösung, bei welcher das Prinzip der hälftigen Teilung auch dann gilt, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. Auch hier sind es wieder finanzmathematische Berechnungen, die wir anstellen können. Dann können wir entsprechend auch sehen, wo Schwierigkeiten entstehen.

Mit der neuen Lösung sollen - das ist immer wieder betont worden - weniger Geschiedene sozialhilfeabhängig werden. Es gibt heute aber keine statistischen Daten, aus denen man erkennen könnte, wie viele geschiedene Personen mit der heutigen Lösung von der Sozialhilfe abhängig geworden sind, weil sie nach dem Tod des Ehegatten keine Rente mehr erhalten haben. Wir haben schlichtweg keine Daten dazu, auch nicht zur heutigen Lösung. Wie wollen wir dann einmal feststellen, dass mit der neuen Lösung weniger Geschiedene sozialhilfeabhängig werden? Wenn wir heute schon keine Daten haben, können wir den Vergleich ja nie ziehen. Dieses Ziel können wir also schlichtweg nicht erreichen. Es würde einfach eine Behauptung bleiben, wenn eine solche in Zukunft in den Raum gestellt würde.

Es geht um sehr viel Geld, und die neuen Bestimmungen können längerfristige Auswirkungen haben. Vielfach sind die Vorsorgeguthaben der einzige Vermögenswert, vielfach sind keine zusätzlichen Vermögenswerte mehr vorhanden. Darum müssen wir ganz genau schauen, was passiert, wenn der Rentenfall bereits eingetreten ist und eine Aufteilung vorgenommen werden muss.

Es wird gesagt, es sollte kein neuer Finanzierungsbedarf entstehen. Wie haben wir Gewähr, dass kein solcher Bedarf entsteht, wenn wir keine statistischen Daten haben? So haben wir gar keine Gewähr, dass dieser Fall nicht eintritt. Keinen neuen Finanzierungsbedarf haben wir nur, wenn die finanzmathematischen Rahmenbedingungen bis zum Tod der beiden ehemaligen Ehegatten gleich bleiben. Das wird nie der Fall sein: Zinssätze werden sich ändern, die Lebenserwartung wird sich ändern, und die Lebenserwartung ist bei Männern und Frauen ja ohnehin noch sehr unterschiedlich. Deshalb können wir jetzt nicht sagen, es entstehe keine Finanzierungslücke. Wir sollten eine Pause einlegen, diese Fälle finanzmathematisch ganz klar durchrechnen - das könnten wir tun - und so errechnen, was auf uns zukommt. Wir können es jetzt auch nicht genau sagen, aber es besteht eine grosse Gefahr, dass es zu Finanzierungslücken kommt. Dann wird, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, die Politik auf den Plan gerufen, diese Lücken zu schliessen; das wird die Konsequenz sein, auch wenn heute gesagt wird, wir hätten ja die Vorsorgegelder und diese könnten nicht vermehrt werden. Das ist sicher so, aber wenn bei den Vorsorgeeinrichtungen Finanzierungslücken entstehen, wird die Politik auf den Plan gerufen. Das wollen wir nicht. [PAGE 761]

Wir wollen mehr Abklärungen, deshalb sind wir für Nichteintreten. Die finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden sind nicht bekannt, auch jene für die Vorsorgeeinrichtungen sind es nicht. Wenn wir diese Aufgaben jetzt nicht erledigen, werden wir in ein paar Jahren wieder darüber diskutieren, wie wir die Finanzierungslücken schliessen. Deshalb erscheint es uns besser, nicht auf das Geschäft einzutreten und den Bundesrat damit aufzufordern, uns bessere Daten vorzulegen.