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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2001-12-12

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Die Deplafonierung bei den beitragspflichtigen Löhnen wurde 1995 im Sinne einer befristeten Notmassnahme und als ausserordentlicher Solidaritätsbeitrag des Mittelstandes an den Abbau der Schulden in der Arbeitslosenkasse eingeführt. 1999 wäre diese Befristung eigentlich abgelaufen. Aber weil da die Schulden noch nicht zurückbezahlt oder der Abbau der Schulden noch nicht so weit fortgeschritten war, wurde dieser Beitrag im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes bis spätestens 2003 beibehalten und noch erhöht. Ohne Gesetzesänderung, also wenn wir das Gesetz so behalten, wie es jetzt ist, wird die Erhebung dieser Beiträge Ende 2003 automatisch wieder auf die versicherungsrechtlichen Löhne in der Höhe von 106 800 Franken gesenkt. Damals, bei der Einführung dieser befristeten Notmassnahme, wurde von verschiedener Seite, auch vom Bundesrat, versichert, dass nach erfolgter Schuldentilgung die Deplafonierung wieder aufgehoben werde.

In der Vernehmlassung zu dieser Gesetzesrevision haben sich zudem alle bürgerlichen Parteien, also CVP, FDP, die Liberalen und die SVP, aber auch die Arbeitgeberverbände klar für die Abschaffung der Deplafonierung ausgesprochen. Einzig die SP und die Gewerkschaften - das verwundert eigentlich nicht sehr -, welche die Arbeitslosenversicherung gegenüber der letzten Revision noch massiv ausbauen wollen, forderten die Beibehaltung einer Deplafonierung mit einem Beitragssatz von 2 Prozent. Dies kommt im Minderheitsantrag Genner auch zum Ausdruck.

Ein Vorhaben, wie es der Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 mit einem Beitragssatz von 1 Prozent bis auf das Zweieinhalbfache des versicherten Verdienstes vorschlägt, aber auch der Minderheitsantrag Genner sind abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Das Vorgehen verstösst gegen Treu und Glauben, weil der Bundesrat und das Parlament damals versprochen haben, bei der Deplafonierung handle es sich um eine befristete Massnahme. Die Arbeitgeber haben dieser befristeten Aufhebung der Plafonierung denn auch zugestimmt.

2. Die Erhebung von Prämien auf nicht versicherten Löhnen ist ein ordnungs- und versicherungspolitisches Unding. Wenn Sie hier dem Bundesrat oder der Minderheit Genner folgen, besteht die Gefahr, dass auch bei anderen Gesetzesänderungen, wie beispielsweise bei der Unfallversicherung usw., von diesem Prinzip abgewichen werden könnte. Frau Genner, wenn Sie sagen, es sollten alle gleich behandelt werden, dann ist es doch so, dass jemand bei den Arbeitslosenbezügen diese 80 Prozent nur auf dem versicherten Lohn erhalten würde, aber die vollen Prämien auf dem ganzen Lohn entrichten müsste. Ein solches Abzocken beim Mittelstand kann nicht hingenommen werden, weil es sich hier auch um eine verkappte Reichtumssteuer und um eine Umverteilungsübung handelt. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, auf diesem Weg eine Umverteilung anzustreben.

In Namen der Minderheit Baader Caspar und im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 3 Absatz 2 dem Bundesrat zu folgen und den Absatz 3 gemäss dem Beschluss des Ständerates ersatzlos zu streichen.

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