Schwaller Urs · Ständerat · 2015-03-19
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-19
Wortprotokoll
Ich werde mich ebenfalls der Kürze befleissigen und kurz zusammenfassen, worum es geht. Offen blieb nämlich einzig die Differenz, ob der Arbeitgeber bei einer ungenügenden Überprüfung der Sprachkompetenz gebüsst werden soll, auch wenn dem Patienten durch die ungenügenden oder fehlenden Sprachkenntnisse kein Nachteil entstanden ist und der Patient in jeder Beziehung eine qualitativ gute und auch angezeigte Behandlung erhalten hat. Diese neue strafrechtliche Verfolgung des Arbeitgebers bzw. weiter gehend des für die Registrierung Verantwortlichen - wir haben sie ja hier diskutiert - war nach Auffassung des Ständerates und seiner Kommission unnötig. Die SGK störte sich einhellig vor allem daran, dass für alles und jedes immer noch eine Regulierung, vor allem eine strafrechtliche Sanktion, vorgesehen werden soll. Wir waren und sind denn auch überzeugt, dass in der Praxis Anwendungsprobleme vorgespurt wären, weil hier einfach eine neue Regulierung geschaffen wird. Wir haben heute Morgen in der Einigungskonferenz getagt, relativ lange darüber diskutiert, und die Einigungskonferenz hat dann mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, sich dem Antrag des Ständerates anzuschliessen, und dieser Antrag liegt Ihnen hier auch vor.
Im Namen der Einigungskonferenz beantrage ich Ihnen, diesem Antrag zu folgen.