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Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-04

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04

Wortprotokoll

Zu Artikel 52 Absatz 2: Der einzige offene Punkt bezüglich Transparenz bei den juristischen Personen verbleibt bei der Regelung zu den kirchlichen Stiftungen, die nach dem Entwurf des Bundesrates ins Handelsregister eingetragen werden müssen.

Sie erinnern sich, der Ständerat hat sich bereits zweimal der Haltung des Bundesrates angeschlossen. In der Zwischenzeit wurde im Nationalrat ein vermittelnder Vorschlag eingebracht. Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen, diese Brücke zu nutzen, den Vermittlungsvorschlag aus dem Nationalrat aufzunehmen und ihm dann auch zuzustimmen.

Gemäss dem Kompromissvorschlag zu Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel müssen alle bereits bestehenden kirchlichen Stiftungen innerhalb von fünf Jahren, nicht wie ursprünglich vorgesehen innerhalb von zwei Jahren seit Inkrafttreten der Gesetzesrevision zur Umsetzung der Gafi-Empfehlungen ins Handelsregister eingetragen werden. Von dieser Eintragung wird man nicht absehen können. Es sollen also schlussendlich alle kirchlichen Stiftungen ins Handelsregister eingetragen werden, um die von Gafi verlangte Transparenz herzustellen. Allerdings, und darin liegt der Kompromiss, droht kirchlichen Stiftungen nicht mehr der Verlust der Rechtspersönlichkeit, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Der Bundesrat erhält auch die Möglichkeit, durch eine Regelung in der Handelsregisterverordnung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich oftmals um sehr alte Stiftungen handelt. Die Eintragung soll namentlich auch dann vorgenommen werden können, wenn nicht mehr alle notwendigen Belege für die Handelsregisteranmeldung auffindbar sind.

Nach Auffassung der Kommission handelt es sich hierbei um einen pragmatischen Ansatz, den zu unterstützen sich lohnt, und ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Nationalrat diese Fassung von Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel im Sinne eines Alternativvorschlags zu offerieren.