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Janiak Claude · Ständerat · 2014-12-04

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen gestehen, dass ich am liebsten an unserem Beschluss festgehalten hätte. Nur die Zusicherung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, dass die nunmehr vorgeschlagene Fassung Gafi-konform sei, konnte mich bewegen, auf einen entsprechenden Antrag zu verzichten.

Es ist schon bemerkenswert, wie die Mehrheit des Nationalrates, aber auch Kollegen aus unserem Rat mit dem Feuer spielen; ich habe eben die "NZZ" vom 28. November zitiert. Ich hätte angesichts des Entscheids des Nationalrates eher von der Bereitschaft gesprochen, das Land im Zusammenhang mit Finanzmarktfragen einmal mehr an die Wand zu fahren bzw. auf eine graue oder schwarze Liste zu manövrieren. Denn die Mehrheit des Nationalrates hat bei den Bargeldzahlungen, entgegen den Ausführungen von Herrn Minder, eine Gafi-untaugliche Regelung beschlossen. Die Mehrheit des Nationalrates hat noch immer nicht begriffen, welche Verpflichtungen die Schweiz im Kampf gegen die Geldwäscherei eingegangen ist.

Ich habe mir von einer renommierten Anwaltskanzlei aufzeigen lassen, was die Aufnahme der Schweiz auf eine solche Liste bedeuten würde. Man könnte damit alle Bemühungen um die Zulassung von Finanzdienstleistern bzw. Vermögensverwaltern zum EU-Markt vergessen. Alle bisherigen Bemühungen, unsere Finanzmarktgesetzgebung an die Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid II) und über die Verwalter alternativer Investmentfonds anzupassen, wären für die Katz gewesen. Denn der notwendige Gleichwertigkeitsbeschluss der EU-Kommission setzt unter anderem voraus, dass die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) betreffend Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung angemessen umgesetzt sind.

Noch ein Punkt: Die EU hat für Risikokapitalfonds, welche während früher Phasen von jungen, innovativen Unternehmen investieren, eine spezielle und privilegierte Regelung getroffen, die sogenannte Risikokapitalverordnung. Gemäss dieser Verordnung dürfen Risikokapitalfonds aus der EU in Drittländern wie der Schweiz nur investieren, wenn diese sich nicht auf der Liste der betreffend die FATF nichtkooperativen Länder befinden. Will die Mehrheit des Nationalrates, wollen Sie, Herr Minder, unseren jungen, innovativen Unternehmen diesen Zugang verunmöglichen? Wollen Sie das in Kauf nehmen?

Es wäre unbegreiflich, wenn der Marktzugang unserer Finanzdienstleister zur EU am Schluss an der Nichtumsetzung der Empfehlungen betreffend die Bargeldtransaktionen scheitern würde. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Marktzugangs zur EU dürfte deutlich grösser sein als die praktische Relevanz von Bargeldtransaktionen über 100 000 Franken. Oder schätzen Sie die paar arabischen Scheichs und die paar osteuropäischen Oligarchen, die mit Beträgen in sechsstelliger Höhe im Koffer herumreisen, als gewichtiger ein? Diese Frage richte ich insbesondere auch an die Vertreter von Privatbanken, die sich im Nationalrat geäussert haben. Wie viele Fälle kennen Sie aus eigener Wahrnehmung, bei denen hundert Tausendernoten oder zweihundert Fünfhunderternoten die Hand wechselten? Wie viele Bijoutiers haben Ihnen davon erzählt, dass ihr Geschäft ohne diese Möglichkeit nicht mehr funktionieren würde? Nochmals: Ist dieser Aspekt wichtiger als der Marktzugang zur EU? Für mich ist die Antwort auf diese Frage klar; das ist sie übrigens auch für den Bundesanwalt, den wir angehört haben.

Noch ein Wort zur jetzt als Kompromiss vorliegenden Fassung, von der ich wirklich hoffe, dass sie Gafi-konform ist - das ist der einzige Punkt, bei dem ich mit Herrn Minder einverstanden bin: Wer sich sonst über überflüssige Bürokratie beklagt, sollte als Allererstes einmal den jetzt als Kompromiss vorliegenden neuen Gesetzestext lesen. Ich habe die zusätzlichen Zeilen nicht gezählt, aber lesbarer und verständlicher ist die Gesetzgebung nicht geworden. Bitte beklagen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht über Bürokratie, wenn Händler zusätzliche Verpflichtungen haben und wenn Revisionsstellen auch noch - sicher nicht unwillkommene, weil bezahlte - Aufgaben übernehmen dürfen. Unsere ursprüngliche Fassung, an der wir bisher festgehalten haben, hätte sie davor bewahrt.