Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-12-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-04
Wortprotokoll
Die vorliegende Immobilienbotschaft des VBS umfasst alle militärischen Baukredite. Sie umfasst insgesamt vier Verpflichtungskredite mit einer Gesamtsumme von 439,9 Millionen Franken.
Es handelt sich erstens um einen Verpflichtungskredit für den Flugplatz Payerne in der Höhe von 81,4 Millionen Franken. Der Flugplatz Payerne ist bekanntlich einer der Hauptflugplätze mit Ganzjahresbetrieb, der auch in Zukunft für alle Luftfahrzeuge Einsatz- und Ausbildungsflugplatz bleiben wird. Nachdem bereits mit dem Immobilienprogramm 2013 des VBS ein Betrag von 26,5 Millionen Franken für Anpassungen der Ausbildungsinfrastruktur und der Heizanlage im südlichen Teil des Flugplatzes investiert werden konnte, handelt es sich bei der heute zur Diskussion stehenden Summe um einen Neubau des Operationskomplexes der Flugplatzführung. Die derzeit auf verschiedene Gebäude verteilten Bereiche der Flugsicherung und der Operationen werden damit zusammengeführt. Weiter wird eine neue Heizzentrale auf der Basis von Holz- und Erdwärme für diesen nördlichen Sektor des Flugplatzes erstellt. Im Kredit enthalten sind auch die Anpassung des Kontrollturms sowie eine zeitgemässe und zentrale Bewirtschaftung sowie der Unterhalt der Pilotenausrüstung; beides ist für die Flugsicherheit und den Einsatz der Piloten relevant. Gebäudeteile, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, werden somit ersetzt, umgebaut und den heutigen Vorschriften angepasst.
Ein zweiter Verpflichtungskredit in Höhe von 38,5 Millionen Franken betrifft den Waffenplatz Bure. Die Kasernen dieses Waffenplatzes wurden in den Jahren 1964/65 erstellt und haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Eine erste Etappe zur Sanierung dieser Gebäude - es handelte sich damals um die Kasernen "Dufour", "Wille", "Herzog" und "Guisan" - wurde mit dem Immobilienprogramm 2012 des VBS durch das Parlament bewilligt. Der damalige Kredit betrug 52,25 Millionen Franken. Weitere Etappen wurden bereits damals in Aussicht gestellt. Die nun vorliegende Bausumme ist für eine Etappe eines neuen Verpflegungszentrums vorgesehen, für die Sanierung der Offizierskaserne und den Neubau einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee. Bereits heute sei darauf hingewiesen, dass beim Immobilienprogramm 2018 voraussichtlich über eine dritte Etappe im Umfang von zirka 40 Millionen Franken für die Sanierung der Krankenabteilung, der Ausbildungsgebäude, der Administration und weiterer Infrastrukturgebäude zu entscheiden sein wird. Mit diesem Verpflichtungskredit zu den Neubauten und Sanierungen wird die künftige Nutzung des Waffenplatzes sichergestellt.
Ein erster Rahmenkredit zugunsten aller Mieter des VBS in der Höhe von 290 Millionen Franken wird für diverse Vorhaben zwischen 3 und 10 Millionen Franken beantragt, nämlich für Kleinvorhaben bis 3 Millionen Franken zugunsten aller Mieter, für Instandsetzungsmassnahmen bis 3 Millionen Franken, für Studien und Projektierungen, für Baumassnahmen für die Bereitstellung von Asylunterkünften, für Sofortmassnahmen für die Umsetzung des Stationierungskonzeptes, für die Deckung teuerungsbedingter Mehrkosten sowie für dringende und ungeplante Vorhaben. Darin ist wie erwähnt auch ein Kreditbetrag für bauliche Massnahmen an Unterkünften zur Unterbringung Asylsuchender enthalten. Ein entsprechender Auftrag wurde dem VBS mit den Bundesratsbeschlüssen vom 20. März und 19. Dezember 2012 erteilt. Er beinhaltet die Verpflichtung, mindestens 2000 zivil nutzbare Unterkunftsplätze für eine Nutzung bis zu drei Jahren bereitzustellen. Der Kreditbetrag für diesen Bereich beläuft sich auf 10 Millionen Franken.
Ein zweiter Rahmenkredit in Höhe von 30 Millionen Franken ist für Zumiete inklusive Ausbau bestimmt. Auslöser für den Entscheid des Bundesrates, dem Parlament für derartige Fälle nun einen Rahmenkredit zu unterbreiten, war ein Geschäftsfall aus dem Jahre 2013. Dieser Kreditposten ist also neu und wird auch in künftigen Immobilienbotschaften zu finden sein, wenn die Gesamtkosten für ein Mietgeschäft inklusive Ausbau den Betrag von 10 Millionen Franken überschreiten. Damit kann das Gebot der Transparenz besser eingehalten werden. Dabei sind jedoch bestimmte Kriterien zu berücksichtigen: Dringlichkeit und nur kurzfristige Planbarkeit sowie über 10 Millionen Franken liegende Gesamtausgaben für Miete und Ausbau während der gebundenen Laufzeit des Mietvertrages. Dieser neue Rahmenkredit ist somit eine praxisbezogene und haushaltrechtlich einwandfreie Lösung für Probleme, die im Zusammenhang mit Mietgeschäften immer wieder auftreten. Er schafft gleichzeitig den Spielraum für rasches und zielgerichtetes Handeln.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat dieses Geschäft am 3. November beraten. Sie hat dabei auch vonseiten des Präsidenten der Finanzkommission im Sinne eines mündlichen Mitberichtes zur Kenntnis genommen, dass die Finanzkommission dieser Verpflichtung zustimmt. Im Rahmen der Kommissionsdiskussion wurde keine Position in Zweifel gezogen, und die Notwendigkeit dieser Bauvorhaben wurde anerkannt. In Bezug auf das künftige Stationierungskonzept der Armee, das als integrativer Bestandteil des Projektes Weiterentwicklung der Armee zu betrachten ist, kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass diese Investitionen auch mit den Standorten der Zukunft kongruent sind und dass keine finanziellen Mittel in künftig nicht mehr benötigte Immobilien fliessen.
Der Nationalrat hat die nun vorliegende Immobilienbotschaft des VBS am 22. September 2014 behandelt und ihr mit 132 zu 0 Stimmen bei 32 Enthaltungen zugestimmt.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SiK unseres Rates, die dieser Immobilienbotschaft einstimmig zugestimmt hat, auf das Geschäft einzutreten und ihm ebenfalls zuzustimmen.