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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Mehrheit zu Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe b des Geldwäschereigesetzes abzulehnen und den Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) anzunehmen. Es geht hier um die politisch exponierten Personen (PEP), vor allem um die inländischen. Bei den ausländischen PEP sind wir uns einig, wie wir sie behandeln wollen. Bei den inländischen PEP ist die Frage der Anwendung der Sorgfaltspflicht an sich dieselbe, aber bei den Inländern gilt nur ein risikobasierter Ansatz. Alle inländischen PEP werden also weniger streng, weniger restriktiv behandelt, weil hier ohnehin der risikobasierte Ansatz gilt. Weiter haben Sie diese Frage auch in Bezug auf internationale Organisationen geprüft.

Ich möchte aber zuerst einmal noch kurz Stellung nehmen zu Ihrem Anliegen, die PEP im Inland, das heisst sich selber, von dieser PEP-Regelung auszunehmen. Schauen Sie, nach der Gafi-Vorschrift sind all diejenigen Politiker der PEP-Regelung unterstellt, die hochrangige Politiker in einem Land sind. Ich weiss nicht, ob Sie sich als hochrangige Politiker bezeichnen wollen. Ich wüsste nur nicht, wer in der Schweiz als hochrangige Politikerin, als hochrangiger Politiker gelten sollte, wenn nicht die Mitglieder der schweizerischen Legislative. Ich würde das vor allem gerne von der SVP-Fraktion hören. Sie betont ja immer wieder, dass die Legislative über der Exekutive steht und darum dort die hochrangigen Politiker zu finden sind. Ich unterstütze diese Auffassung - das ist aber genau die Gafi-Definition. Die hochrangigen Politiker - und dazu zählen Sie, geschätzte Mitglieder der Bundesversammlung -, die Träger eines politischen Mandats, sind nach Gafi der PEP-Regelung zu unterstellen. Wenn wir das nicht machen, werden wir uns über kurz oder lang wieder hier treffen und diese Frage wieder diskutieren müssen. Es gibt nicht eine besondere Bestimmung für die schweizerischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Ich sage Ihnen auch, dass wir diese PEP-Regelung wirklich sehr restriktiv gefasst haben. Wir haben beispielsweise die kantonalen Politikerinnen und Politiker und Mitglieder von Behörden nicht hineingenommen. Ich möchte Sie wirklich bitten, die inländischen PEP so zu behandeln, wie wir das vorschlagen, selbstverständlich mit dem risikobasierten Ansatz.

Im Übrigen möchte ich Sie auch auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie heute im Ausland ein Konto haben oder Auslandsgeschäfte machen, sind Sie eine PEP, unabhängig von Ihrer Unterstellung im Inland bei uns und auch dann, wenn Sie das noch nicht gemerkt haben. Seit 2003 sind Sie international gesehen eine PEP. Ich kann mir vorstellen, dass es doch Leute gibt, die auch noch im Ausland geschäften oder ein Konto haben. Dort sind Sie eine PEP, aber ohne risikobasierten Ansatz. Im Inland wären Sie es nur mit dem risikobasierten Ansatz.

Ich möchte Sie wirklich bitten, dieser Lösung zuzustimmen. Noch einmal: Es ist eine sehr pragmatische, sehr zurückhaltende Regelung. Es ist nicht einsichtig, warum man das nicht in dieser Form machen sollte.

Ich komme zum Antrag Büchel Roland, zur Frage der Unterstellung der Organisationen. Der Ständerat hat beschlossen, bei der Definition der PEP die internationalen Sportverbände aufzunehmen. Der Bundesrat hat gesagt, dass er dafür Verständnis hat, und er hat die Definition dann auch mitgeprägt. Es existiert heute aber keine abstrakte, allgemeingültige Definition des Begriffes "internationale Sportverbände". Es gibt da Abgrenzungsschwierigkeiten. Die Mehrheit der Kommission übernimmt ja - im Gegensatz zum Antrag Büchel Roland - die Unterscheidung des IOK; sie unterscheidet also zwischen offiziellen und anerkannten Sportarten und unterstellt der Regelung nur Funktionäre von Organisationen, die sich mit offiziellen Sportarten befassen, d. h. mit Eishockey, Fussball usw. Das ist der Beschluss der Mehrheit der Kommission. Herr Nationalrat Büchel geht weiter: Er will sämtliche Sportarten, also die anerkannten und die offiziellen, aufnehmen. Das gibt dann die Liste der Sportarten, die Herr Nationalrat Stamm gestern vorgelesen hat: Floorball, Flying Disc, Pelota, Wushu und all diese Spiele, die auch schön sind, die aber nur anerkannt sind und nicht offiziellen Charakter haben. Die Mehrheit der Kommission hat da bewusst eine Einschränkung gemacht.

Ich möchte Sie bitten, mit Blick auf die erwähnten Organisationen der Fassung der Mehrheit zu folgen. Deren Einschränkung scheint mir ein vernünftiger und gangbarer Weg zu sein.

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