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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2014-06-19

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19

Wortprotokoll

Das Schengen/Dublin-System ist im Kern verfehlt. Und immer, wenn wir daran herumflicken müssen, bleibt natürlich die grundsätzlich falsche Anlage eines solchen Systems. Schengen/Dublin heisst automatische Rechtsübernahme. Das wussten wir immer, das wissen wir heute, das wusste auch das Volk - das geben wir zu -, als es diesem System zustimmte. Aber unter welchen Versprechungen hat man zugestimmt? Man hat die Kosten falsch angegeben. Wir haben heute einen Faktor zehn. Man hat behauptet, es kämen weniger Kriminelle. Es sind mehr Kriminelle gekommen. Es ist eben nicht ein Sicherheitsvertrag, sondern ein Grenzöffnungsvertrag. Man hat gesagt, es kämen weniger Asylbewerber. Wir haben heute Rekordzahlen - lesen Sie die Zeitungen dieser Tage! Dublin ist ein System, das zutiefst überfordert ist. Der Süden winkt durch, registriert nicht, ist heillos überfordert. Die Schweiz hat, wie gesagt, wieder Rekordzahlen.

Was ist denn unaufrichtig daran? Man tut so, als ginge es um Asylsuchende. Dabei geht es natürlich um Leute, die wirtschaftlich aufsteigen wollen. Das ist nichts Schlechtes, nichts Böses, aber wir sollten kein milliardenteures Tun-als-ob unterhalten, mit entsprechenden Profiteuren selbstverständlich und einer zugehörenden Industrie. Wir hängen einem veralteten Flüchtlingsbegriff an und tun so, als ob es Leute wären, die an Leib und Leben bedroht wären, an der Grenze anklopfen und zurück in den sicheren Tod geschickt würden. Das ist nicht mehr der Fall: Die Leute kommen über sichere Nachbarländer.

Es ist ein Widerspruch in sich, wenn wir sehen, was die neue Dublin- und die neue Eurodac-Verordnung wollen. Einerseits ist hier die Rede vom Ziel, das Dublin-System effizienter zu gestalten, andererseits heisst es, man wolle die Rechtsgarantien der Betroffenen stärken. Beides können Sie nicht haben, das sind widersprüchliche Forderungen.

Zum Teil sind die Änderungen ja schon seit Anfang Jahr in Kraft, das ist dieser Automatismus. Nun kommt eine Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft, die nur bei Gefahr des Untertauchens vollstreckt werden soll. Wir verkürzen die maximal zulässige Dauer der Haft: Bisher waren es 18 Monate, neu sind es sieben Wochen Vorbereitungshaft und sechs Wochen Ausschaffungshaft. Glauben Sie, das sei effizienter? Bei unkooperativem Verhalten wird die Haft auf sechs Wochen festgelegt. Dazu sagt der Praktiker natürlich: Diese Verwässerung soll nicht bleiben.

Was die Verhältnismässigkeit der Haft anbelangt, ist keine mildere Massnahme mehr möglich als das, was hier postuliert wird. Zusätzliche Schutzvorschriften für das Kindeswohl sind vorgesehen. Die Familien werden neu durch eine Vertrauensperson für die Interessen der Minderjährigen begleitet. Sie können sich vorstellen, welche Interessen so vertreten werden: natürlich die Interessen für einen positiven Asylbescheid. Von den Kosten sehen wir einmal ab.

Wir haben heute ein Asylgesetz und ein Ausländergesetz. Beide sind im Jahr 2006 mit 68 Prozent Jastimmen angenommen worden. Die Schweizer wollten die Gesetze grundsätzlich verschärfen, sie wollten Missbrauch verhindern. Und jetzt sind wir daran, sie munter zu verwässern.

Sehen Sie, das Problem ist doch: Die Schweiz kennt seit Jahrzehnten, ja seit Jahrhunderten Gesetze, die wir möglichst praxisnah ausgestalten, die wir möglichst nah an der Umsetzung halten wollen, und zwar an einer erfolgreichen Umsetzung. Wir haben eine vollzugsorientierte Gesetzgebung, und das gilt für EU-Bestimmungen grundsätzlich eben nicht. Da stehen schön tönende Gesetze und Bestimmungen im Vordergrund. Vieles ist für die Galerie und dementsprechend praxisuntauglich.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, nicht auf die Vorlage einzutreten und den falschen Weg nicht weiterzugehen. Ein falscher Weg wird nicht besser, wenn man einfach blind weiter vorwärts stolpert.