preparatory:AB 17712
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Mit Artikel 90a wird also die feste Beteiligung von Bund und Kantonen an den Kosten eingeführt. Im Entwurf des Bundesrates war ja vorgesehen gewesen, dass Bund und Kantone zusammen eine Beteiligung in der Höhe von 0,2 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme übernehmen würden und dass diese Beteiligung zwischen Bund und Kantonen im Verhältnis von drei Vierteln zu einem Viertel aufgeteilt würde. Die Beteiligung hat zum Ziel, rund 50 Prozent der Jahreskosten der öffentlichen Vermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen zu decken.
In der ständerätlichen Debatte und in Arbeitsgruppen mit kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren wurde dieser Aspekt dann genauer untersucht. Man will kein Geld hin und herschieben. Daraus entstand eine neue Lösung, welche vorsieht, dass 0,15 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme - das ergibt rund 300 Millionen Franken - auf den Bund entfallen. Die Kantonsbeteiligung von 0,05 Prozent oder rund 100 Millionen Franken fällt nicht weg, sondern wird neu in Artikel 92 Absatz 7bis aufgenommen. Statt nun von den Kantonen 100 Millionen Franken zu verlangen und diese dann wieder in die kantonalen regionalen Arbeitsvermittlungszentren oder in arbeitsmarktliche Massnahmen zu stecken, werden sie also direkt von dem abgezogen, was für diese Massnahmen zur Verfügung steht. Damit wird kein Geld hin und hergeschoben, und die Summe bleibt gleich.
Der Minderheitsantrag Fässler, welcher eine Verdoppelung des Beteiligungssatzes vorsieht, wäre für die Kantone eine zu grosse Belastung. Schon das Aushandeln der vorgeschlagenen 100 Millionen Franken stellte nämlich eine sehr schwierige Aufgabe dar.
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Antrag der Minderheit Fässler abzulehnen und der Mehrheit der WAK - in der Summe also dem Bundesrat und im Prozedere dem Ständerat - zuzustimmen.