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preparatory:AB 177196

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21

Wortprotokoll

In Artikel 19a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes steht: "Wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss gelangen, hebt der Bundesrat die Zweckbindung auf und gibt die Mittel frei." Damit ist gemeint: bis ins Jahr 2016; bis dahin müssten die Verhandlungen sicherlich abgeschlossen sein.

Ich gehe davon aus, dass es im Rahmen der WTO oder auch im Rahmen der EU früher oder später zu Marktöffnungsschritten kommen kann. Vor dem Hintergrund möglicher sektorieller Marktöffnungen sollten wir jetzt diese vorsorgliche Massnahme nicht vorzeitig abschliessen. Es gibt also aus meiner Sicht keinen Grund, die Zweckbindung bei den Einfuhrzöllen vorübergehend aufzuheben.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.