Ritter Markus · Nationalrat · 2012-09-26
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-26
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in diesem Block überall die Mehrheit.
Bei Artikel 145 Absatz 3 ist es so, dass wir in der Schweiz ausdrücklich ein eigenes Zuchtprogramm über eigene Zuchtorganisationen unterstützen. Hier hat sich unsere jetzige Lösung sehr bewährt und insbesondere auch Erfolge gezeitigt, die die internationale Konkurrenzfähigkeit herbeigeführt haben. Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, hier die Mehrheit zu unterstützen.
Bei Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes und bei Artikel 37a des Gentechnikgesetzes unterstützen wir [PAGE 1699] ebenfalls die Mehrheit. Der ganze Einsatz von Gentechnik bewegt die Schweizer Bevölkerung, insbesondere auch die Konsumenten. Nahrungsmittel sind etwas ganz Heikles, und insbesondere wenn es zu Verunsicherungen kommt, hat dies erhebliche Konsequenzen auch für den Konsum. Das haben wir in verschiedenen Krisen erlebt. Die Konsumenten lehnen zurzeit gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Es ist darum richtig und wichtig, wenn wir hier Zurückhaltung üben.
Ein weiterer Punkt ist der ökologische Aspekt. Wir haben heute mit gentechnikfreien Pflanzen Erfolg in der Landwirtschaft. Es besteht keine Notwendigkeit, den Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel überstürzt zuzulassen. Das Problem der Koexistenz ist weder in Bezug auf die Kosten noch in Bezug auf die Trennung zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und gentechnikfreien Pflanzen in unserer kleinräumigen Schweiz gelöst. Es wäre falsch, diesen Anbau hier überstürzt zuzulassen. Zudem ist es so, dass die Landwirtschaft das Risiko zu tragen hätte, wenn es Probleme gäbe, insbesondere auch dann, wenn der Konsum von gewissen Produkten deutlich zurückgehen würde.
Zum Vorgehen: Der Vorschlag der Kommission ist erstens ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft und auch der Schweizer Landwirtschaft. Wenn wir im Landwirtschaftsgesetz einen Bericht mit einer Kosten-Nutzen-Analyse fordern, dann entspricht das dem, was wir brauchen, um in einigen Jahren entscheiden zu können: Bringt es wirklich etwas? Ist das Vertrauen gewachsen? Haben wir mit solchen Produkten eine Chance auf dem Schweizer Markt?
Wichtig ist zweitens die Verlängerung des Moratoriums im Gentechnikgesetz um vier Jahre. Es ist richtig, wenn wir das jetzt tun, um diesen zusätzlichen Spielraum zu schaffen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auch hier der Mehrheit zuzustimmen und diesen Freiraum zu schaffen. Die Forschung wird dadurch nicht behindert, der Forschungsplatz Schweiz kann weiterarbeiten, auch im Bereich gentechnikveränderter Pflanzen. Es geht hier nur um die Freisetzung.