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AB 177395

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-26

Wortprotokoll

Das Ziel des Übereinkommens Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik ist einfach. Es soll nämlich jedem Menschen das Recht auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit eingeräumt werden. Zu diesem Zweck verlangt das Übereinkommen die Umsetzung einer Politik, die die volle, produktive und frei gewählte Beschäftigung aktiv fördert. Das Übereinkommen will also unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, die [PAGE 1725] der Entstehung neuer Arbeitsplätze förderlich sind. Es begünstigt Konsultationen zwischen den Akteuren der Wirtschafts- und der Sozialpolitik, was vollumfänglich unserem System der Sozialpartnerschaft entspricht.

Die Schweiz soll das Übereinkommen aus folgenden Gründen ratifizieren:

1. Unsere Wirtschaftspolitik sowie unsere Gesetze über die Arbeitslosenversicherung, die Berufsbildung und die Invalidenversicherung tragen zur Erreichung des Ziels der Vollbeschäftigung bei.

2. Diese Gesetze stellen die Übereinstimmung von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sowie eine möglichst weitreichende soziale Integration sicher.

3. Die schweizerischen Sozialpartner unterstützen die Ratifikation dieses Übereinkommens, das unseren Rechtsvorschriften und unserer Wirtschaftspolitik entspricht.

4. Die Internationale Arbeitsorganisation fordert ihre Mitgliedstaaten zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 122 auf. Durch diese Ratifikation kann die Schweiz die Internationale Arbeitsorganisation und ihre konstituierenden Mitglieder an ihrer positiven Erfahrung im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik teilhaben lassen.

Daher beantragt der Bundesrat, auf das Geschäft einzutreten und die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation zu genehmigen.

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