Stöckli Hans · Ständerat · 2015-03-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-09
Wortprotokoll
Bei der Gesamtbetrachtung kann ich auf das Votum des Kommissionssprechers verweisen und noch darauf hinweisen, dass es darum geht, die Legislaturplanung, welche beim letzten Mal wie auch bei den vorherigen Malen nach getaner Arbeit Diskussionen hervorgerufen hat, neu zu regeln.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat verschiedene Modelle aufgelistet und durchgerechnet, und der Nationalrat ist dann zum Schluss gekommen, dass eigentlich alles beim Alten bleiben sollte mit der einen Ausnahme, dass nicht mehr Beschlüsse des Bundesrates verändert werden können, sondern dass im Rahmen der Diskussion zur Legislaturplanung Anträge mit der Wirkung von Motionen gestellt werden können. Die Mehrheit unserer Kommission - ihr Antrag wird von Kollege Comte noch dargelegt werden - sagt, man solle wie früher nur noch Kenntnis nehmen, und meine Minderheit meint, dass die Kompromisslösung des Nationalrates die mindeste Form sei, um dem verfassungsmässigen Auftrag gerecht zu werden.
Der Bundesrat ist selbstverständlich zuständig für die Planung. Er hat die Aufgabe, uns die Legislaturplanung darzulegen, die übrigens hervorragend gemacht wurde, die nach wie vor grosse Beachtung verdient und uns als Parlament die Möglichkeit gibt, über alle Sachbereiche in einem Kontext zu diskutieren. Es ist eine Gesamtschau, die uns ermöglicht, zu Beginn einer Legislatur die Pflöcke einzuschlagen.
Ist es nun richtig, wenn wir nur Kenntnis nehmen, oder ist es nicht so, dass Artikel 173 Absatz 1 Litera g der Bundesverfassung mehr verlangt? Wenn Sie Artikel 173 Absatz 1 Litera g anschauen, dann stellen Sie fest, dass dort steht: "Sie" - die Bundesversammlung - "wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit." Ein Mitwirken ist eben nicht nur passiv, Kenntnis nehmen, sondern ist aktiv. Man muss bei den Planungen der Staatstätigkeit eine aktive Rolle einnehmen. Ich verweise zum Beispiel auf den Kommentar von Pierre Tschannen, der schreibt: "Die Bundesversammlung muss aber die Möglichkeit haben, politische Planungen zu initiieren" - also aktiv - "und auf die Gestalt von politischer Planung substanziell einzuwirken." Oder beispielsweise Giovanni Biaggini: Er schreibt in seinem Kommentar, Buchstabe g enthalte das Recht und die Pflicht, bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitzuwirken.
Es stellt sich nun die Frage, ob die verfassungsmässige Aufgabe mit der alleinigen Kenntnisnahme erfüllt ist. Die Planung ist klar ein typischer Fall der koordinativen Staatsleitung. Interessant ist, dass das Parlament, der Nationalrat und der Ständerat, bei der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung im Rahmen der Finanzplanung klar und ohne Diskussion beschlossen hat, dass mit derselben, einem Bestandteil der Legislaturplanung, nicht nur eine Kenntnisnahme erfolgt. Vielmehr lautet Artikel 146 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes hierzu: "Die Bundesversammlung kann den einfachen Bundesbeschluss ergänzen mit Aufträgen für eine Änderung des Finanzplans." Im [PAGE 83] Rahmen der Finanzplanung hat sich das Parlament das Recht eingeräumt, Anträge zu stellen, Diskussionen und Beschlussfassungen vorzunehmen - das ist noch nicht lange her, das war nämlich am 26. September 2014. Es stellt sich nun die Frage, ob im Rahmen des Gesetzgebungsprogramms, also des Programms, welche Gesetze in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt in der Legislatur dem Parlament vorgelegt werden, das Parlament nur nickt und Kenntnis nimmt, oder ob es nicht auch das Recht haben soll, Anträge zu stellen. Dazu gebe ich die folgende Aussage wieder: Es sei einfach keine Art des Vorgehens, wenn man zunächst tagelang Zeit verschwende für Diskussionen und am Schluss keine Beschlüsse fasse, sondern einfach sage, man nehme das zur Kenntnis. Das sagte Julius Binder, ein wunderbarer CVP-Ständerat; er sagte das im Jahr 1982 in diesem Rat. Ich denke, es ist ab und zu gut, wenn man sich erinnert, was alte erfahrene Kämpfer hier gesagt haben.
Es ist nämlich zweifellos so, wenn man richtigerweise eine Spezialkommission bildet - Artikel 10 des Geschäftsreglementes unseres Rates soll ja nicht abgeändert werden -, dass dann diese Spezialkommission tagt, arbeitet und das Resultat dann auch diskutiert wird. Wir kennen das in anderen Bereichen, wo wir auch Kenntnis nehmen und wo die Präsenz hier im Saal relativ bescheiden ist. Da stellt sich dann schon die Frage, ob sich der Aufwand lohnt; ich erinnere an Julius Binder.
Dementsprechend bin ich klar der Meinung, dass die Lösung des Nationalrates ein Kompromiss darstellt und dass wir diesem Kompromiss zustimmen sollten.