Stadler Markus · Ständerat · 2015-03-09
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-03-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Artikel 5 Absatz 3bis einmal ganz genau zu lesen. Ich behaupte: Wenn man ihn wörtlich nimmt, ist in gewissen Fällen ein Entscheid gar nicht mehr möglich. Wenn es in gewissen Einzelfällen zwei Interessen gibt, jenes der Energieanlagen und jenes der Walderhaltung, sind sie offenbar als gleichrangig zu betrachten. Dann gibt es keinen Entscheid. Also stimmt mit der Formulierung etwas nicht. Ich kann mir schon vorstellen, was gemeint ist: Man denkt hier generell-abstrakt. Aber man schreibt es nicht. Man könnte auch den Eindruck haben, es gehe hier um individuell-konkrete Fälle. Es ist das A und O der Behörden, jeweils herauszufinden, welches das öffentliche Interesse ist, und es zu definieren. Das gehört zum Alltag.
Meine Überlegung stützt eigentlich den Antrag Bieri.