Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-09
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-09
Wortprotokoll
Der Waldflächenschutz und das daraus abgeleitete Rodungsverbot sind schon zentrale Elemente der Waldpolitik, und meines Erachtens werden sie in diesem Artikel auch nicht ausgehöhlt. Wir haben heute schon die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen, dass man im Einzelfall, wenn diese wichtigen Gründe vorhanden sind, trotz Rodungsverbot roden darf. Das hat weiterhin seine Gültigkeit, und das ist uns sehr wichtig.
Es wurde richtig gesagt, dass wir grundsätzlich im Rahmen der Beratung des Energiegesetzes einen solchen allgemeinen Artikel im Energiegesetz gezimmert haben, weil - das hat Herr Stadler schon richtig gesagt - wir heute natürlich schon Interessenabwägungen haben; das machen die Behörden, kommunal wie kantonal. Die grosse Problematik ist aber heute, dass man natürlich immer nur den Einzelfall beurteilt. Wir haben festgestellt, dass eine einzelne Energieanlage in der Regel nie von grösserem Interesse ist. Wir haben also einerseits im Natur- und Heimatschutzgesetz das nationale Interesse, wenn Sie in einem BLN-Gebiet sind per se, und dann die einzelne Anlage, die vielleicht einmal, im Einzelfall, aber selten ein wichtiger Grund sein kann. Deshalb sieht das neue Konzept vor, dass die Kantone auf ihrer Fläche diese Energieanlagen beziffern. Dann gibt es nicht mehr den Einzelfall, sondern eine Klärung dessen, was der Kanton im Gesamten will, wo er Gebiete für geeignet und wo für ungeeignet hält. So haben wir ein definiertes nationales Interesse, und dieses rechtfertigt dann im Ausnahmefall auch den Eingriff in den Waldflächenschutz. Insofern entspricht das, was Ihre Kommission gesagt hat, den Beschlüssen des Nationalrates zum Energiegesetz; im Ständerat ist man mit der Detailberatung noch nicht so weit. Ich freue mich natürlich, wenn die Energiepolitik unterstützt wird, aber wie das im Ständerat aussieht, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Deshalb ist für mich am Schluss die Frage, ob es das auf Ebene des Spezialgesetzes braucht oder ob wir das, wie Herr Ständerat Bieri gesagt hat, im Rahmen des Energiegesetzes abhandeln, sodass es dann für alles gilt.
Wir haben in einigen Gesetzen spezialgesetzliche Wiederholungen, das ist insofern nichts gänzlich Neues. Meines Erachtens muss es nicht wiederholt werden, es sei denn, Sie wollen das Energiegesetz gar nicht: Dann bin ich natürlich sehr froh, wenn man hier eine gesetzliche Grundlage hat. Inhaltlich bin ich mit den Formulierungen einverstanden. Deshalb geht es hier mehr darum, ob Sie eine spezialgesetzliche Wiederholung wollen; inhaltlich haben wir, glaube ich, keine Differenz.