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AB 17769

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 29 geht es um den Beginn des Anspruches auf IV-Renten. Aufgrund der vorhergehenden Ausführungen meiner Parlamentskollegen kann ich es kurz machen. Ich möchte Sie bitten, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.

Herr Borer verlangt die Änderung des Anspruchsbeginns für Menschen mit einer psychischen Behinderung; es ist klar, dass es unhaltbare Konsequenzen für die Praxis haben würde, wenn wir diesen Minderheitsanträgen folgten.

1. Herr Borer will eine Speziallösung für psychisch Behinderte schaffen. Das schafft immer auch Rechtsungleichheiten. Sonderlösungen für bestimmte Kategorien von Personen mit Behinderungen führen immer zu Ungleichbehandlungen.

2. Eine eventuelle Behandlungsmöglichkeit oder eine mögliche Therapierbarkeit einer Krankheit kann nie ein Kriterium für die Berechnung des Rentenanspruchs sein. Es ist klar; Sinn und Zweck der Invalidenversicherung ist es, das Risiko abzudecken, das bei einer gesundheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit entstehen kann.

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