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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2014-12-08

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees. Die EVP hat zusammen mit der SP und den Grünen diese Initiative lanciert, eine Initiative, die scheinbar in gewissen Kreisen in ein Wespennest sticht, sind doch bereits mindestens zwei Bücher dagegen geschrieben worden. Ausserdem wurde versucht, die Initiative als ungültig zu erklären, was aber nicht gelungen ist. Dass die Gegnerschaft mit allen Mitteln zu verhindern versucht, die Initiative vors Volk zu bringen, macht deutlich, dass grosse Angst vorhanden ist, die Erbschaftssteuer könnte an der Urne erfolgreich sein.

Die Erbschaftssteuerreform betrifft nur 2 bis 3 Prozent aller Erbschaften in unserem Land. Nur rund 2 Prozent der Steuerpflichtigen haben ein Nettovermögen, das heisst ein Vermögen nach Abzug aller Schulden wie Hypotheken oder Darlehen, von mehr als 2 Millionen Franken. Die Initiative sieht einen Freibetrag von 2 Millionen Franken vor. Somit sind 98 Prozent der Nachlässe von der Erbschaftssteuer nicht betroffen.

In der Debatte des Ständerates wurden Bedenken bezüglich Föderalismus deponiert. Sie sind für das Initiativkomitee nicht stichhaltig. Zwar liegt das Erheben einer Erbschafts- und Schenkungssteuer heute in der Kompetenz der Kantone. Allerdings haben diese in den letzten Jahren ihre Erbschaftssteuern weitgehend dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert, mit der Folge, dass die Steuereinnahmen erheblich abgenommen haben. Die "Jagd" auf die Elite der Begüterten ist ungebrochen. Während hart erarbeitetes Einkommen progressiv besteuert wird, sind Erbschaften für direkte Nachkommen heute in den allermeisten Kantonen steuerfrei. Der Steuerwettbewerb hat die Erbschaftssteuer zu Fall gebracht. Es ist deshalb folgerichtig, die Kompetenz für diese Steuer in die Erbschaftssteuerreform des Bundes einzubinden. Im Gegenzug erhalten ja dann die Kantone einen Drittel des Ertrags. Das dürfte in etwa eine Milliarde Franken ausmachen.

Ein Vorwurf, der immer wieder erhoben wird und den wir heute Abend auch oft gehört haben, ist die angebliche Gefährdung der KMU durch die geplante Erbschaftssteuer. Aber die Erbschaftssteuerreform ist keine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Auch in diesem Punkt sind Befürchtungen deplatziert. Es heisst im Initiativtext in Artikel 129a Absatz 5 klar: "Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben." Das Parlament wird letztlich über die Festlegung dieser zusätzlichen Ermässigungen in Form höherer Freibeträge und/oder tieferer Steuersätze entscheiden. Deshalb geht das Initiativkomitee davon aus, dass ein Steuersatz von beispielsweise nur 5 Prozent statt 20 Prozent und ein hoher Freibetrag von bis zu 50 Millionen Franken Eingang in das Bundesgesetz über die Erbschaftssteuer finden könnten. Die bürgerliche Mehrheit wird im Falle einer Annahme der Initiative bestimmt dafür sorgen, dass Familienunternehmen nicht zu hoch belastet werden.

Als weiteren Einwand hört man verschiedentlich, dass auf dem Geld bereits Einkommenssteuern bezahlt wurden. Geld, das im Umlauf ist, wird aber immer mehrmals versteuert, ohne dass von Doppelbesteuerung gesprochen wird. Zuerst versteuert man den Lohn, dann, wenn mit diesem Geld eingekauft wird, bezahlt man die Mehrwertsteuer; der Ladenbesitzer versteuert den Gewinn, und der Verkäufer bezahlt auch wieder Steuern auf seinem Lohn. Da reklamiert auch niemand, das Geld sei bereits versteuert worden.

Zudem stammen grosse Vermögen keinesfalls nur aus Einkommen, sondern auch aus früheren Erbschaften, Wertzuwächsen von Immobilien, steuerfreien Kapitalgewinnen und steuerfreien Spekulationen. Erbschaften fallen an, ohne dass von den Erben dafür etwas geleistet werden musste. Deshalb ist die Erbschaftssteuer eine gerechte Steuer.

Ich empfehle Ihnen diese Initiative zur Annahme.

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