Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-12-08
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-12-08
Wortprotokoll
Es wurde schon viel gesagt zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV". Sie will die Erbschaftssteuer auf Bundesebene einführen. Damit würde auf kantonaler Ebene die Möglichkeit verlorengehen, Erbschaftssteuern einzuziehen. Die Initiative greift folglich in die Steuerhoheit der Kantone ein und ist damit auch ein Eingriff in den Föderalismus, der zu unseren Grundprinzipien gehört.
Es ist nicht einzusehen, warum den Kantonen die Steuerhoheit entzogen werden soll. Wenn wir eine Vereinheitlichung der Erbschaftssteuern einführen würden, müssten wir auch bei den Vermögenssteuern in den Kantonen einen Ausgleich schaffen. Vielfach sind Vermögens- und Erbschaftssteuern aufeinander abgestimmt. Wenn an einem Ort Veränderungen vorgenommen werden, muss auch die andere Seite angeschaut und mit grosser Wahrscheinlichkeit angepasst werden. Die Initiative ist also bereits aus diesen Gründen unsinnig.
Aber es gibt viele weitere Gründe, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Wir haben heute in den Kantonen eine ausgesprochen familienfreundliche Erbschaftssteuer. Die Erbschaftssteuer, wie sie die Initianten wollen, ist das Gegenteil. Die allermeisten Kantone kennen keine Erbschaftssteuer für Kinder und Enkel. In einzelnen Kantonen, in denen sie noch gilt, werden die Kinder und die Enkel zu sehr tiefen Sätzen besteuert. Ganz anders sieht es aber bei den nichtverwandten Erben aus. Nichtverwandte Erben, die grosse Erbschaften machen, werden heute in den Kantonen massiv besteuert. Die BDP erachtet dies als richtig. Sie gehören nicht zur Familie und kommen quasi wie durch einen Lotteriegewinn zu einem grossen Vermögen; das hat also mit Glück zu tun. Die Kantone kennen deshalb für solche Erbnehmer Steuersätze bis zu 50 Prozent. Was macht nun die Initiative? Sie will genau diese Kategorie von Erben massiv entlasten. Sie schreibt nämlich vor, dass der Steuersatz einheitlich 20 Prozent betragen soll. Konkret heisst das: Für die nichtverwandten Erben werden die Erbschaftssteuern massiv gesenkt, zum Teil um mehr als die Hälfte; auf der anderen Seite aber werden sie für die Kinder und die Enkel bis um das Zehnfache erhöht. Das ist die familienrechtliche Komponente dieser Initiative.
Es findet eine Umverteilung statt, aber nicht, wie man glauben machen will, eine Umverteilung von den Reichen zu den Armen, sondern eine Umverteilung von den Kindern und den Enkeln eines Erblassers zu nichtverwandten Zufallsgewinnern. Einem solchen Systemwechsel können wir nicht zustimmen.
Es wird zudem gesagt, die Finanzierung der AHV könne mit dieser Initiative massgeblich verbessert werden. Nach unserer Auffassung stimmt das nicht. Die zwei Drittel der neuen Erbschaftssteuer, die der AHV zugutekämen, wären tatsächlich nur der berühmte Tropfen auf den heissen Stein. Die AHV hat mit grösseren finanziellen Problemen zu kämpfen, als dass diese mit der Initiative gelöst werden könnten. Heute beanspruchen die AHV-Renten jährlich rund 40 Milliarden Franken. Es wird aufgrund der demografischen Entwicklung, also unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums, damit gerechnet, dass die AHV in zwanzig Jahren mit einer Finanzierungslücke von 9 Milliarden Franken zu kämpfen hat. Da kann die Erbschaftssteuer-Initiative herzlich wenig zur Sanierung beitragen. Vor allem ist sie kein massgeblicher Beitrag an die Gesundung.
Das vorgesehene System der Erbschaftssteuer kann zudem höchst ungerechte Auswirkungen haben. Die Beispiele wurden aufgeführt, aber ich sage es trotzdem noch einmal: Bei einer Erbschaft von 2 Millionen Franken und einem einzigen Erben bezahlt dieser keine Steuer. Bei einer Erbschaft von 2,1 Millionen Franken und vier Erben - jeder Erbe erhält brutto 525 000 Franken - müssten diese Steuern bezahlen. Das heisst: Im einen Fall wäre eine Erbschaft von 2 Millionen Franken steuerfrei, im anderen Fall wären 525 000 [PAGE 2218] Franken Erbschaft steuerlich belastet. Die vorgeschlagene Steuerfreigrenze kann also seltsame Blüten treiben. Weshalb hier vonseiten der Initianten von Fairness gesprochen wird, ist uns rätselhaft.
Grosse Unsicherheiten würde die Umsetzung der Initiative auch bei der Landwirtschaft und bei den KMU hervorrufen, welche von der Steuer nur dann nicht betroffen wären, wenn die Betriebe mindestens zehn Jahre weitergeführt würden. Wie ist es aber zum Beispiel, wenn ein geerbter Betrieb nach sieben oder acht Jahren wegen schlechten Geschäftsganges veräussert werden muss? Wie ist es, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb aufgegeben werden muss? Auf welchen Betrag würde die Erbschaftssteuer dann nachträglich erhoben? Wie soll diese Steuer nach einem schlechten Geschäftsgang bezahlt werden können? Es bleiben Fragen offen, Fragen über Fragen. Lassen wir also die Finger von dieser Initiative.
Ich fasse die Gründe zusammen: Die Initiative verstösst gegen unsere föderalistische Ordnung, sie greift in die Steuerhoheit der Kantone ein. Die Initiative erschwert die Nachfolgeregelung von Unternehmen, von KMU und von Landwirtschaftsbetrieben. Die Initiative soll rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden, was eine äusserst problematische Bestimmung ist. Das Festlegen einer 2-Millionen-Franken-Steuerfreigrenze, welche suggeriert, dass nur die Reichen zur Kasse gebeten werden, ist ungerecht - das Beispiel habe ich aufgezeigt.
Die Initiative ist abzulehnen, sicher nicht deshalb, weil sie die schädlichste wäre, die in letzter Zeit zur Abstimmung gelangt ist - das würde ich nicht so behaupten -, aber weil es eine Initiative ist, die bei der Umsetzung Probleme verursachen und wahrscheinlich auch über Jahre für Juristenfutter sorgen würde.
Die BDP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb einstimmig die Ablehnung.