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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2014-12-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu Herrn Wandfluh bitte ich Sie, die Erbschaftssteuer-Initiative zu unterstützen.

Es ist die Initiative eines breiten Komitees. Was will sie? Einfach mal ganz nüchtern gesagt nach all diesen nebulösen Darstellungen der bürgerlichen Kontrahenten einschliesslich Herrn Wandfluhs: Herr Wandfluh, die Initiative will Millionenerbschaften besteuern, um damit die AHV zu finanzieren. So einfach ist das. Das ist doch besser, als wenn man die AHV mit höheren Lohnbeiträgen oder der Mehrwertsteuer finanzieren muss. Da können Sie doch aus wirtschaftlichen Gründen nichts dagegen haben. Die nationale Erbschaftssteuer ist eine der gescheitesten Steuern. Sie belastet den Nachlass, hat keine negativen Auswirkungen auf wirtschaftliche Anreize. Die Freigrenze dieser Initiative ist mit 2 Millionen Franken sehr hoch angesetzt. Der Steuersatz beträgt 20 Prozent. Wenn es Ehegatten sind, beträgt die Freigrenze faktisch bis zu 4 Millionen Franken. Sie betrifft damit höchstens 2 bis 3 Prozent der Steuerpflichtigen, jene mit grossen, sehr grossen Vermögen bzw. Erbschaften. Und zugleich sind, Frau Badran hat Sie darauf hingewiesen, Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmungen, die weiterbestehen, nicht davon betroffen. Es ist am bürgerlichen Gesetzgeber, hier eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen.

Was spricht denn staatspolitisch für diese Initiative?

1. Es ist, ganz banal gesagt, die Verteilungsgerechtigkeit. Herr de Buman hat gesagt, man würde immer mehr auf einzelne Personen abzielen. Wissen Sie, wie in der Schweiz die Verteilung aussieht? In der Schweiz lebt rund ein Promille der Weltbevölkerung, aber zehn Prozent der Milliardäre weltweit. Das reichste Prozent der Steuerpflichtigen besitzt in der Schweiz rund die Hälfte der privaten Vermögen. Und nach Credit Suisse sind wir das Land mit der schiefsten Vermögensverteilung. Die Folgen sind nicht zu unterschätzen. Es gefährdet den sozialen Zusammenhalt, und gerade der soziale Ausgleich war eine der grossen Qualitäten in der Schweiz. Eine Erbschaftssteuer wirkt dem Trend zur Feudalisierung - und das ist ein Trend zur Feudalisierung! - etwas entgegen.

2. Das Erben verstärkt diese ungleiche Vermögensverteilung und damit auch die Vermögenskonzentration. 45 Prozent der Erben erhalten 98 Prozent der Erbsumme: Wer also hat, dem wird noch gegeben, und das verschärft die ungleiche Vermögensverteilung. Mit dieser Initiative sorgen wir für etwas mehr Gerechtigkeit.

3. Die Initiative sorgt für die rechtsgleiche Behandlung der Erben und Erbinnen in der Schweiz, denn mit der Einführung der nationalen Erbschaftssteuer werden gleichzeitig die kantonalen Erbschaftssteuern aufgehoben, und die sind natürlich krass rechtsungleich. Ehegatten und Kinder sind in praktisch allen Kantonen nicht mehr mit der Steuer belastet - der Kanton Schwyz erhebt überhaupt keine Erbschaftssteuern -, aber Alleinstehende, die keine direkten Nachkommen haben, werden überdurchschnittlich belastet. Ich zeige Ihnen das an meinem Beispiel: Wenn ich als Alleinstehende mit Wohnsitz in Baselland etwas meinen Nichten vererbe, so haben diese einen Freibetrag von 20 000 Franken, der Rest wird im Kanton Baselland bis zu 22,5 Prozent besteuert. Mit dieser nationalen Initiative hingegen würden meine Nichten überhaupt nicht belastet. Ist das etwa eine rechtsgleiche Behandlung? Nein, beileibe nicht!

4. Die Initiative greift auch nicht in die Autonomie der Kantone ein, wie vielfach behauptet wurde, denn diese Autonomie haben die Kantone längst verloren! Noch in den Neunzigerjahren haben praktisch alle Kantone die direkte Erbfolge mit einer Erbschaftssteuer belastet, aber unter dem Druck des Steuerwettbewerbs waren sie gezwungen, diese aufzuheben: Es war der Konkurrenzdruck und nicht der freie Wille der Kantone, sie aufzuheben.

Mit dieser Steuer schaffen wir rechtsgleiche Verhältnisse, und die Kantone erhalten gleichzeitig mit den Gemeinden eine Milliarde Franken aus dieser Erbschaftssteuer. Ich ersuche Sie, mit liberalen Ökonomen wie Milton Friedman und Friedrich Hayek, Ja zu sagen zu dieser Erbschaftssteuer-Initiative: Ein Vermögensanfall ohne Leistung kann ohne volkswirtschaftlich negative Effekte besteuert werden. Gerade aus liberaler Sicht müssen insbesondere die Bürgerlichen zu dieser Initiative Ja sagen. Es ist nicht mehr als gerecht, wenn wir die hohen Vermögen mit der Erbschaftssteuer belasten und damit für eine etwas gerechtere Verteilung sorgen und gleichzeitig die Einnahmen für die AHV sichern. Eine intelligentere Steuer gibt es nicht.