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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2014-12-08

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der geschlossenen SVP-Fraktion, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Ich frage mich schon, was die EVP bewogen hat, diese Initiative zu lancieren. War es purer Neid, oder meinten sie es gut mit den Reichen, da in der Bibel steht, dass ein Kamel eher durch ein Nadelöhr geht, als dass ein Reicher in das Reich Gottes kommt? Was auch immer die Motivation gewesen sein mag, diese Initiative ist ungerecht, sie ist wirtschaftsfeindlich, und sie ist auch praxisfremd. Rückwirkend Gesetze zu ändern und rückwirkend Recht zu ändern ist verwerflich. Eigentlich müsste man die Volksinitiative für ungültig erklären. Aber wir verzichten darauf. Wir sind zuversichtlich, dass das Volk hier richtig entscheiden wird, so entscheiden wird, wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.

Wenn man schon eine Erbschaftssteuer einführt, müsste man im Gegenzug die Vermögenssteuer abschaffen. Wir haben es gehört: Es gibt sechs Länder, die beides haben. Aber das sind nicht Länder, die uns Vorbild sein können. Ich erinnere an Frankreich, das beide Steuern kennt. Aber Frankreich hat kaum mehr mittelständische Betriebe. Die sind vor allem der Erbschaftssteuer zum Opfer gefallen. Es bleibt kein Geld für Investitionen. 58 Prozent der Wertschöpfung in Frankreich wird durch den Staat erbracht. Frankreich hat aber 10 Prozent Arbeitslose und 20 Prozent Jugendarbeitslose. Anders in Österreich, dort hat man im Jahre 2008 die Erbschaftssteuer als wirtschaftsfeindlich und als ineffektiv abgeschafft. Deutschland kennt sie noch, aber wir wissen, reiche Deutsche sind ausgewandert. Die deutsche Erbschaftssteuer ist nicht so effizient, wie man sich das seinerzeit erhofft hat. Wer nicht ausgewandert ist mit seinem grossen Vermögen, der gründet eine Cash-GmbH und umgeht so die Erbschaftssteuer.

Die Initiative ist auch ein massiver Eingriff in die kantonale Steuerhoheit. Wir wissen, alle Kantone mit Ausnahme von Schwyz kennen die Erbschaftssteuer. Die Folge der eidgenössischen Erbschaftssteuer ist, dass fremde Leute, die erben, neu zu 20 Prozent besteuert werden. Heute werden sie zu gegen 50 Prozent besteuert. Hingegen werden nahe Verwandte, die heute normalerweise keine Steuern bezahlen, neu auch 20 Prozent bezahlen. Wie ist es da mit der Gerechtigkeit?

Den Kantonen wird zudem vorgegaukelt, dass sie einen Drittel der Einnahmen erhalten würden, eine Milliarde Franken. Ich habe bereits erwähnt, dass in Deutschland die Erbschaftssteuer nicht so einträglich gewesen ist, wie man sich das erhofft hatte. Hier wird es auch so sein. Dasselbe gilt für die AHV: Dort haben wir strukturelle Reformen durchzuziehen, anstatt von Beiträgen zu sprechen, welche die AHV nicht retten können.

Sie werden nun sagen, dass ich nur deshalb so rede, weil ich selber betroffen sei. Ich gebe es zu: Ich bin betroffen. Mein Vermögen liegt deutlich über der Freigrenze von 2 Millionen Franken. Es ist allerdings in acht Unternehmen gebunden, wovon fünf im Ausland sind. Das Vermögen setzt sich aus Werten wie dem Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Liegenschaften, Betriebsmitteln, Landreserven usw. zusammen. Ich vertrete die skizzierte Haltung nicht wegen mir; schliesslich kann ich ja nichts mitnehmen. Vielmehr vertrete ich diese Haltung wegen meiner 400 Angestellten und wegen der Angestellten all der anderen KMU, die von der Initiative betroffen wären.

Es ist ein hehres Ziel, die Unternehmensnachfolge zu begünstigen. Die Initiative ist aber praxisfremd und kann so nicht umgesetzt werden. Nehmen wir den günstigsten Fall: Ein Erbe, der geeignet und gewillt ist, die Nachfolge anzutreten, ist vorhanden; das spielt einigermassen. Das ist der einfachste Fall. Diese Person wird 10 Prozent Steuern bezahlen, wenn sie erbt; das sind 10 Prozent Cash, die dem Unternehmen entnommen werden müssen. Diese Person wird also über eine gewisse Zeit nichts mehr oder deutlich weniger in Innovation, Anlagen oder Maschinen investieren können. Ein komplizierterer Fall ist es, wenn ein Erbe vorhanden ist, der zwar nicht qualifiziert und nicht fähig ist, das Unternehmen zu übernehmen, aber das Erbe antritt, um die [PAGE 2216] Erbschaftssteuer zu reduzieren. Dieses Unterfangen ist zum Scheitern verurteilt, weil das Unternehmen die Karenzfrist von zehn Jahren nicht überleben wird. Was bleibt, ist eine höhere Zahl bei der Arbeitslosenstatistik; wahrscheinlich sind auch ein Schuldschein beim Steueramt und eventuell ein neuer Kunde beim Sozialamt.

Wenn es zwei oder mehr Erben gibt, ist der Fall schon komplizierter. Wenn nämlich einer das Unternehmen übernimmt und die anderen aussteigen, ist es in der Regel so, dass diese über Darlehen noch mit dem Unternehmen verbunden sind, wobei die Darlehen kontinuierlich und in verdaubaren Raten zurückgezahlt werden. Gemäss der Initiative gibt es aber eine Frist, innerhalb welcher die Schuld zurückgezahlt sein muss. Dabei muss man sich bewusst sein, woher das Geld kommt: aus dem Unternehmen - woher denn sonst?

Bei grösseren KMU, wie sie in der Schweiz häufig sind, geht es sehr schnell um zweistellige Millionenbeträge. Für Alfred Schindler, Urs Bühler oder Peter Spuhler sind es gar dreistellige Millionenbeträge, die zur Diskussion stehen. Ein Schritt in Richtung französische Verhältnisse ist angesagt.

Eine weitere Möglichkeit, die praktisch gelebt wird: Der übernehmende Partner, also der Erbe, übernimmt die Firma zu einem sehr günstigen Wert. Das muss natürlich in Absprache mit den übrigen Erben passieren, und das ist ein Konzept analog dem bäuerlichen Bodenrecht. Das funktioniert im Fall der Initiative aber auch nicht, weil ja der effektive Wert besteuert werden soll, und da kommt es sehr schnell zu Verfahren wegen Steuerumgehung.

Was so einfach daherkommt, ist äusserst komplex, schädlich und praxisfremd. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Ich bin fünfzehn Jahre im Rat. Das ist die schädlichste Initiative, die ich je gesehen habe. Sie geht an die Substanz der Familienbetriebe, sie geht an die Substanz unserer Volkswirtschaft. Ich habe mir zum Legislaturziel gesetzt, Ihnen die Schädlichkeit dieser Initiative aufzuzeigen und Ihnen insbesondere auch aufzuzeigen, wie praxisfremd die Vorstellung der Initianten von Nachfolgeregelungen ist. Das habe ich hiermit gemacht.

Ich werde einen aktiven Abstimmungskampf führen, aber nicht mehr als Parlamentarier, sondern als Unternehmer. In diesem Sinne sind Sie nächsten Freitag nach den Schlussabstimmungen alle herzlich zum Abschiedsapéro eingeladen!