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Maier Thomas · Nationalrat · 2014-12-08

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

In den letzten Tagen und Wochen haben wir im Rahmen der Energiestrategie, die an sich schon eine Riesenbaustelle ist, des Öfteren gehört: Viel besser wäre ein ökologischer Umbau des Steuersystems mit einer Lenkungsabgabe, so, wie es z. B. die Grünliberalen mit der Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" vorschlagen. Dann läuft momentan die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III, eine für die Schweiz zentrale Vorlage, die eine lang bestehende Baustelle hoffentlich endlich beendet. Nun steht da eine Tafel, die schon die nächste Baustelle ankündigt. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass wir genügend Baustellen zu bewältigen haben und nur schon mit Blick auf eine klare Prioritätensetzung nicht noch eine Grossbaustelle mehr eröffnen sollten. Im Namen der Grünliberalen beantrage ich Ihnen also, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Neben der Prioritätensetzung ist für uns einer der wichtigsten Gründe für die Ablehnung, dass die Erbschaftssteuer heute in der Kompetenz der Kantone liegt. Die meisten Kantone erheben auch tatsächlich eine solche Steuer. Natürlich können wir uns in den Kantonen über deren Höhe streiten. Wir meinen, die föderalistische Struktur in unserem Land ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. In diesem System müssen die Kantone ausreichend Kompetenzen haben, deshalb soll diese Steuer in der kantonalen Kompetenz bleiben. Wir lehnen eine Harmonisierung auf nationaler Ebene ab, zumal ja auch die Vermögenssteuer in der kantonalen Kompetenz liegt und ebenfalls sehr unterschiedlich ausgestaltet ist, aber eben immer in Balance zur Erbschaftssteuer gehalten werden muss. Ausserdem halten wir es nicht für sinnvoll, nach dem Vermögen zusätzlich auch noch die Erbschaften zu besteuern. Könnten wir auf der grünen Wiese neu beginnen, wäre ein System denkbar, bei dem wir entweder eine Vermögens- oder eine Erbschaftssteuer haben. Im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern kennen wir in der Schweiz beim Bund und in den Kantonen heute eine relativ hohe, mit einer scharfen Progression ausgestattete Vermögenssteuer, was wir Grünliberalen richtig finden.

Ein Vorteil der Vermögenssteuer ist in unseren Augen auch, dass sie stabilere Erträge bringt. Es gibt weniger Verzerrungen bezüglich der Wirtschaftsverträglichkeit, weil eben keine Fragen betreffend Nachfolgeregelungen usw. anfallen. Schon heute ist die saubere Übergabe eines KMU eine schwierige Aufgabe, wir haben es bereits mehrfach gehört. Wenn nur schon eine oder zwei Liegenschaften vorhanden sind, steigt der innere Wert enorm an, und wenn dann die direkten Nachkommen die Firma noch nicht übernehmen möchten, würde es mit einer Erbschaftssteuer extrem schwierig. Alle diese Fragen stellen sich bei der Vermögenssteuer nicht. Weil eine Vermögenssteuer anders als eine Erbschaftssteuer auch nicht einfach einmal anfällt, dürfte sie letztlich auch viel gerechter als eine Erbschaftssteuer sein. Schliesslich halten wir die Rückwirkung für sehr problematisch und lehnen allein schon diese ab.

Noch zwei, drei Worte zur Verwendung des Ertrags: Natürlich kann die AHV immer mehr Geld brauchen, das wird nur schon bei einer Betrachtung der demografischen Entwicklung klar. Aber die Erbschaftssteuer, um die es hier geht, wäre ja nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Sie würde nicht massgeblich dazu beitragen, die Finanzierungsprobleme der AHV zu lösen. Diese Probleme müssten wir vielmehr im Zusammenhang mit der AHV-Revision angehen. Jetzt sollten wir jedenfalls nicht eine zusätzliche Steuer für die AHV einführen, ohne eine Gesamtschau zu haben, das würde zu administrativem Mehraufwand führen. Zudem sind ja vor allem die Kantone sehr stark betroffen von der Entwicklung, und da wäre es nicht klug, eine kantonale Kompetenz auf die nationale Ebene zu verschieben, auch dann nicht, wenn ein Drittel des Ertrags den Kantonen zufallen würde.

Die Ausgestaltung als Nachlasssteuer statt als Erbschaftssteuer ist für uns ein weiterer wichtiger Punkt, warum wir die Initiative ablehnen. Es wurde gesagt, die Erbschaftssteuer würde die Chancengleichheit und die Generationengerechtigkeit fördern. Das wäre früher sicher so gewesen. Deshalb wurde die Erbschaftssteuer in der Vergangenheit wohl auch aus liberaler Sicht nicht als schlechte Steuer betrachtet. Heute ist die Situation aber anders. Ein sehr grosser Teil des Nachlasses älterer Personen wird nämlich älteren Personen zugutekommen. So hat es dann nicht mehr viel mit Generationengerechtigkeit zu tun, wenn zwei Drittel der Einnahmen bei der AHV landen. Da bringt uns die Erbschaftssteuer nicht wirklich weiter. Wenn man den Faktor Arbeit und auch die Mehrwertsteuer wirklich entlasten wollte, könnte man das sicher anders als mit einer Erbschaftssteuer tun. Ich sage es gerne noch einmal: Energie- statt Mehrwertsteuer wäre hier sicher das bessere Konzept und brächte eine grosse Entlastung.

Aus all diesen Gründen empfehlen die Grünliberalen, diese Volksinitiative abzulehnen.

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