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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2014-12-08

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Die reichsten 5 Prozent besassen rund die Hälfte des Vermögens, rund 50 Prozent der Haushalte besassen hingegen kein Vermögen oder wiesen ein negatives Vermögen aus. Das war 1997, als ich meine [PAGE 2220] Diplomarbeit an der Universität St. Gallen zur Vermögensverteilungsgerechtigkeit in der Schweiz machte. Das war schockierend: Die Schweiz hatte weltweit eine der höchsten Verteilungs-Ungleichheiten, dies zu Zeiten, als es für direkte Nachkommen ausser im Kanton Schwyz noch flächendeckend eine Erbschaftssteuer gab. Seit Ende der Neunzigerjahre haben wir Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen - also für Töchter und Söhne - in fast allen Kantonen abgeschafft. Dies reiht sich nahtlos ein in die darauffolgende beispiellose Serie von Angriffen von rechts auf unser System mit der Entlastung des Kapitals, z. B. über die Unternehmenssteuerreform II und die Halbierung der Kapitalsteuer in Milliardenhöhe, und dafür der Belastung von Arbeitseinkommen und Konsum. Belassen hingegen haben wir die Steuern für nichtdirekte Nachkommen, Konkubinatspartner und Kinder eingetragener Partner usw., mit Freibeträgen von lächerlichen 0 bis 20 000 Franken und Steuersätzen bis zu 49,5 Prozent.

Die Vermögenskonzentration hat seither dramatisch zugenommen und hat Verhältnisse wie im 19. Jahrhundert erreicht. Gestützt auf diese Fakten muss man schon von neofeudalen Verhältnissen reden. Während im Jahr 1991 knapp 2 Prozent der Steuerpflichtigen 42 Prozent des Gesamtvermögens besassen, besitzt heute 1 Prozent der Steuerpflichtigen 50 Prozent des Gesamtvermögens, also gleich viel wie die übrigen 99 Prozent. Fühlt sich das für irgendjemanden hier im Saal richtig an? Sind die Bürgerlichen nicht einmal aufgestanden gegen die formalen und materiellen Privilegien des Adels? Sollte nach der bürgerlichen Revolution nicht Leistung zählen? Woher kommen derartige Vermögen? Sind diese alle durch Leistung entstanden? Wohl kaum. War nicht, Herr Darbellay, die Bildung eines breiten, kaufkräftigen Mittelstandes Bestandteil unseres nachkriegszeitlichen Erfolgsmodells Schweiz? Waren die Balance und der Ausgleich zwischen den Regionen, Sprachen, Kulturen, aber auch die Balance zwischen oben und unten nicht Kern unseres Erfolgs und Kern unserer bürgerlich-liberalen Gesellschaft?

Heute haben wir Vermögensakkumulationen wie zu feudalen Zeiten und erstmalig einen stagnierenden Mittelstand. Und die Bürgerlichen tun so, als ob ihre Politik der Entlastung des Kapitals und der Belastung der Arbeitseinkommen nun allen zugutekäme und vor allem als ob sich nichts geändert hätte. Es sind wir Linken, die hier stehen und legitimieren und erklären müssen, warum wir eine Erbschaftssteuerreform brauchen. Wieso stehen hier keine rechten Politiker und erklären und legitimieren solche extremen Vermögenskonzentrationen? Doch gerade Vermögenskonzentration ist für ein auf Wettbewerbsgedanken beruhendes Wirtschaftssystem von besonderer Bedeutung. In einer am Leistungsprinzip orientierten und arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung lassen sich solche Vermögenskonzentrationen eben nicht begründen. Machtpositionen sind systemwidrig und beeinträchtigen den Wettbewerb, den alle so heilig sprechen. Mit dieser Initiative stellen wir ein klein wenig eine systemkonforme Balance zwischen oben und unten wieder her. Das ist urschweizerisch und ein Schritt in die Richtung unseres Erfolgsmodells, das bis in die späten Neunzigerjahre galt.

Die Initiative ist äusserst moderat. Sie schützt den Fleissigen und Sparsamen. Ein Freibetrag von 2 Millionen Franken respektive von 4 Millionen Franken für Paare entspricht der Summe, die zusammenkommt, wenn zum Beispiel jemand ein Arbeitsleben lang, also von 25 bis 65, jedes Jahr nach Abzug der Steuern 50 000 Franken auf die Seite legt. Wer kann das schon? Die Initiative schützt das Dach über dem Kopf. Der Verkehrswert beträgt etwa 80 Prozent des Marktwertes, und davon sind noch die Hypothekarschulden abzuziehen. 99 Prozent der Hausbesitzer sind also nicht betroffen. Die Initiative schützt die Arbeitsplätze und die KMU. Es ist explizit dem Gesetzgeber überlassen, Freibeträge von 50 oder 100 Millionen Franken und Steuersätze von zum Beispiel 5 Prozent festzulegen. Niemand will KMU und Arbeitsplätze auch nur antasten. Die gemeinnützigen Zuwendungen sowie der bäuerliche Boden sind geschützt. Die Arbeitseinkommen der Arbeitnehmer sind durch die Beiträge an die AHV geschützt. Schliesslich sind alle Erbschaften und Schenkungen unter 2 Millionen Franken geschützt, denn die unverschämt hohen kantonalen Steuern auf Vermögen, die an Konkubinatspartner, an Nichten, Neffen, Patenkinder, Nichtverwandte vererbt werden, werden abgeschafft. Negativ betroffen sind nicht einmal 2 Prozent der Steuerpflichtigen, positiv aber Hunderttausende durch den Wegfall von kantonalen Erbschaftssteuern bei nichtdirekten Nachkommen. Es profitieren also der ganze Mittelstand, die untersten Einkommen und durch Stärkung der Kaufkraft unsere ganze Volkswirtschaft.

Ich fordere Sie auf, diesen Schritt zu gehen, diesen Diskurs ehrlich und fair zu führen, nicht einfach reflexartig zu reagieren, nicht wie bis anhin mit "Binsenfalschheiten" um sich zu werfen. Sagen Sie Ja dazu, dass wir einen kleinen Teil dieser akkumulierten Gelder in die Zone des gesellschaftlich Nützlichen zurückführen.

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