Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2014-12-08
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-08
Wortprotokoll
Wenn es ums Geldverteilen geht, kennt die Fantasie keine Grenzen. Alles, was die Unternehmen erwirtschaftet haben, muss offenbar verteilt werden, und dem sagt man dann Verteilungsgerechtigkeit. KMU und Familienunternehmen sollen ausgenommen werden wie eine Weihnachtsgans, so kommt es mir vor. Es ist egal, ob ein Unternehmer seine Gewinne im Betrieb gelassen hat - es tut mir leid, liebe Jacqueline Badran, dass ich Sie jetzt ärgere, aber das ist jetzt mein Votum - oder ob die mitarbeitende Ehefrau ihre finanziellen Mittel, ihre Mittel aus der Pensionskasse ins Unternehmen eingebracht hat. Ich frage mich eigentlich wirklich, wer da noch Unternehmer sein oder die Nachfolge antreten will, wenn es infolge dieser Erbschaftssteuer-Initiative an Substanz fehlt. Ich gehöre auch nicht zu den Superreichen. Aber ich mag ihnen das Geld gönnen. Mich interessiert, wie es den KMU und dem Gewerbe geht, deren Anliegen ich hier vertrete, denn ich bin ja selber auch aus dieser "Kaste".
Wollen Sie die Steuerhoheit der Kantone beschränken und den KMU massiven Schaden zufügen? Das ist die Frage. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie die Erbschaftssteuer-Initiative ablehnen, ohne Wenn und Aber. Es ist nämlich ein Giftcocktail, den die Initianten hier zusammengemixt haben, und der hat es in sich. Auch wenn es einen sogenannten Freibetrag geben soll, muss man wissen, dass ein Unternehmen zum Verkehrswert sehr schnell den Freibetrag von 2 Millionen Franken übertrifft. Bezüglich der zwei Drittel der Mittel, die an die AHV fliessen sollen, ist zu sagen, dass es zwar ein ehrenwertes Anliegen ist, doch in Anbetracht des zu erwartenden Defizits von 9 Milliarden Franken ist es nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Der Bundesrat [PAGE 2223] äusserte auch seine Bedenken bezüglich föderalistischer Kompetenzordnung.
Die Erbschaftssteuer-Initiative hätte verheerende Auswirkungen für die KMU und die Familienunternehmen. Sie müssten sich fragen, ob sie ihre Firma wie geplant an die Nachkommen übergeben können. Denn mit der Erbschaftssteuer müssten KMU und Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung neu hohe Steuerbeträge bezahlen. Haben sie dieses Geld nicht, kommt das Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme, es drohen existenzielle Schwierigkeiten. Damit wird der Generationenwechsel verhindert. Es gibt ja immerhin 77 000 Unternehmungen in der Schweiz, die vor der schwierigen Situation der Nachfolge stehen.
Auch im internationalen Vergleich müssten wir Standortnachteile in Kauf nehmen. Im Ausland kennt man Begünstigungen bei Betriebsvermögen oder gar die Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer. Einzelne Länder begünstigen die Übertragung von Familienunternehmen oder befreien sie steuerlich generell. Sollen wir jetzt das Gegenteil machen?
Es kommt aber noch dicker: Den Vogel abgeschossen haben die Initianten mit der rechtsstaatlich sehr fragwürdigen Rückwirkung. Steuerpflichtige werden erst mit dem Ausgang der Volksabstimmung wissen, ob Schenkungen, die sie seit dem 1. Januar 2012 getätigt haben, dem Nachlass zugerechnet werden können oder nicht. Bis nach dem Parlament auch das Volk und die Stände über die Initiative entschieden haben, kann noch mehr als ein Jahr vergehen. Damit werden die Prinzipien der Verhältnismässigkeit und der Rechtssicherheit mit Füssen getreten.
Wir sollten zu unserer Wirtschaft und den KMU Sorge tragen - dies im eigenen Interesse, im Interesse der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Interesse der Ausbildungsplätze. Wir sollten Tore statt Eigentore schiessen.
Deshalb bitte ich Sie, diese schädliche und gefährliche Initiative abzulehnen.