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Gössi Petra · Nationalrat · 2014-12-08

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Die Abstimmung vom 30. November 2014 zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung hat eines eindrücklich gezeigt: Der Souverän will, dass die Steuerhoheit bei den Kantonen bleibt. Er wertet den Föderalismus sehr hoch; die Kantone sollen in Steuerfragen selber bestimmen können. Das zeigte sich am besten am Abstimmungsverhalten in Kantonen, die die Pauschalbesteuerung abgeschafft hatten, zum Beispiel in den Kantonen Zürich und Baselland. Beide haben sich deutlich gegen die Initiative ausgesprochen.

Die Erbschaftssteuer-Initiative greift nun die kantonale Steuerhoheit auf fundamentale Weise an, die Selbstbestimmung der Kantone wird mit Füssen getreten. Die meisten Kantone haben die Steuern für die direkten Nachkommen und die Ehegatten abgeschafft; ein Kanton, der Kanton Schwyz, kannte eine Erbschafts- und Schenkungssteuer noch gar nie. Die Initiative missachtet diese Strukturen; ihre Urheber treten als Vogt auf, der eine neue Steuer einführen will, der Vermögen zerstört und den Kantonen Steuersubstrat entzieht.

Gleichermassen geschickt wie irreführend ist es, dass die Initiative einen hohen Freibetrag auf den Nachlass gewährt: Es soll ein Freibetrag von 2 Millionen Franken in die Bundesverfassung geschrieben werden. Geschickt ist auch, dass das Geld der AHV zugutekommen soll. Mit dem Freibetrag erlebt die Neiddebatte wieder einmal einen Höhepunkt, ganz im Sinne von: "Was kümmert mich diese neue Steuer, ich muss ja eh nichts bezahlen, sollen doch die anderen!" Bis aber ein Vermögen als Nachlass übertragen wird, wurde es mindestens schon zweimal besteuert: zuerst als Einkommen, dann als Vermögen. Das einzig Richtige wäre somit, bei einer allfälligen Einführung dieser neuen Steuer gleichzeitig die Vermögenssteuer abzuschaffen. [PAGE 2224]

Im internationalen Vergleich wären wir damit in bester Gesellschaft: Die USA, Grossbritannien und viele andere Staaten kennen keine Vermögenssteuer. Wir sind kein Vermögenstiefsteuer-Schlaraffenland. Wenn man alle Abgaben, die unser Einkommen belasten, dazuzählt, sieht man, dass wir international gesehen sogar schlecht dastehen. Das bedeutet aber auch, dass die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer Vermögen zerstört: Liegenschaften müssen vielleicht belastet oder sogar verkauft werden, um die Steuer zu bezahlen, und Unternehmer müssen Kapital aus ihrer Gesellschaft nehmen.

Wie hoch diese Steuer bei Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben ausfallen wird, wissen wir erst nach Annahme der Initiative. Dieser Rat agiert in sehr vielen Fragen links. Deshalb würden alle Unternehmer und Bauern mit einer Zustimmung zur Initiative die Katze im Sack kaufen. Unternehmerisches Kapital ist viel besser investiert, wenn es im Unternehmen bleibt. Im Unternehmen sichert es Arbeitsplätze. Arbeitgeber und Arbeitnehmer speisen mit ihren Beiträgen die Sozialversicherungen. Auch der AHV ist mit der Initiative langfristig nicht geholfen, weil die strukturellen Probleme, die durch die Alterung der Gesellschaft entstehen und Reformen erfordern, so nicht gelöst werden.

Das Irreführende an der Initiative ist die Ausgestaltung der Steuer als Nachlasssteuer. Besteuert wird nicht die Höhe der Erbschaft, die dem einzelnen Erben zukommt, sondern die Höhe des Nachlasses beim Erblasser. Mit der Einführung des neuen Systems hat die hohe Freigrenze von 2 Millionen Franken somit ein viel kleineres Gewicht, als es sich heute viele Bürgerinnen und Bürger bewusst sind. Diese Freigrenze ist schnell erreicht bei jemandem, der ein erspartes Vermögen, ein Geschäft oder Wohneigentum hat. Eines dürfen Sie auch nicht vergessen: Vor zwanzig Jahren hatten 2 Millionen Franken mehr Wert als heute, und in zwanzig Jahren sieht es auch wieder anders aus. Es ist gut möglich, dass dann viel mehr Erben mit dieser neuen Steuer belastet werden.

Ich bitte Sie deshalb, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.