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preparatory:AB 17785

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Für die SP-Fraktion ist der Antrag der Minderheit I (Rossini) eine in dieser Revision fast einmalige Chance, zu einer realitätsgerechteren Rentenabstufung zu kommen. Der Minderheitsantrag, Herr Rossini hat das begründet, will zwar die Rentenabstufung nicht so verfeinern, dass gerade die jeweiligen Invaliditätsgrade entsprechende Rentenabstufungen begründen würden. Das würde vor allem bei höheren Invaliditätsgraden zu Ungerechtigkeiten führen, weil es bekanntlich so ist, dass höhere Invaliditätsgrade in der Praxis nicht einfach zu einer entsprechenden Resterwerbsfähigkeit von beispielsweise 20 oder 30 Prozent führen. Eine solche Höhe einer Resterwerbsfähigkeit lässt sich in der Praxis in der Regel nicht verwerten. Das ist auch ein Grundsatz des Haftpflichtrechtes. Also ist es sinnvoll, mit dem Antrag der Minderheit I (Rossini) bei einer einfachen Abstufung von Viertelsrente, halber Rente, Dreiviertelsrente und ganzer Rente in der Logik des bisherigen IV-Systems zu bleiben. Das ist auch wegen der bescheideneren Höhen der Invalidenrenten gegenüber den Unfallversicherungsrenten richtig. Aber immerhin führt dieser Minderheitsantrag dazu, dass ein langjähriges, altes Postulat der Behindertenorganisationen doch etwas näher ans Ziel gelangt.

Wenn die Zustimmung zum Eventualantrag Dormann dazu führen kann, dass dieser Schritt gewagt wird, dann wird die SP-Fraktion ihm im Sinne eines Brückenbaus zustimmen.

Es ist ein Problem, dass wir hierzu keine Botschaft des Bundesrates haben. Das wäre bei einem so komplexen Thema wünschbar gewesen. Immerhin müssen wir aber auch beachten, dass der Nationalrat Erstrat ist. Wenn wir es heute versäumen, diesen Schritt zu machen, dann wird diese Möglichkeit schlimmstenfalls wieder für Jahrzehnte verpasst sein. Revisionen in dieser Grössenordnung passieren nicht allzu oft, sondern werden nur dann durchgeführt, wenn wiederum ein Komplex vorliegt, der eine Reihe von Themen begründet. Hier hätten wir jetzt eine solche Gelegenheit, wir sollten diese Gelegenheit nutzen.

Der Antrag der Minderheit II (Zäch) würde zu Ungerechtigkeiten - leider muss ich das sagen -, zu stossenden, einschneidenden Folgen führen, auch für die Betroffenen, vor allem bei den höheren Invaliditätsgraden. Zwar ist eine feinere Rentenabstufung an sich positiv, aber bei höheren Invaliditätsgraden mit einem bescheidenen Grad an Resterwerbsfähigkeit kann diese Resterwerbsfähigkeit in der Praxis nicht verwertet werden. In diesem Sinne wäre dies ein Sozialabbau nur schon gegenüber dem bisherigen Recht, der nicht hingenommen werden könnte.

Ich ersuche Sie deshalb dringend, die Chance zu nutzen - sie hat sich jetzt auch aufgrund der Dynamik in der Beratung des Erstrates ergeben -, mit dem Antrag der Minderheit I (Rossini) einen Schritt in Richtung feinere und realitätsgerechtere Rentenabstufung zu machen. Heute sind die Übergänge ausserordentlich brüsk; sie führen in der Praxis wegen des Systems auch zu Verzerrungen. Mit dem Antrag der Minderheit I kann das vermieden, kann ein Schritt in die richtige Richtung gemacht werden.

Gleichzeitig muss ich auch sagen, dass das das Problem, das die Minderheit II (Gross Jost) erkannt hat, etwas relativieren würde, nämlich den Abbau bei der bisherigen Härtefallrente, bei der Viertelsrente, der mit dieser Vorlage verbunden ist. Dieser Minderheitsantrag will das bisherige Recht bewahren. Wenn es gelingen könnte, dem Antrag der Minderheit I (Rossini) zum Durchbruch zu verhelfen, dann würde das Ergebnis dieser Verschlechterung im Vergleich dann doch sehr, sehr relativiert.

Insgesamt ist es eine einmalige Gelegenheit, den Einstieg in eine feinere Rentenabstufung zu schaffen, wenn dem Antrag der Minderheit I zum Durchbruch verholfen wird. Weil wir Erstrat sind, wird der Ständerat auch noch Gelegenheit erhalten, die Detailfragen im Übergang zu vertiefen. Die Übergangsproblematik würde mit der Kombination mit dem Antrag der Minderheit I optimal gelöst, aber als Kompromiss wäre es vorstellbar, ihn zusammen mit dem Eventualantrag Dormann zu kombinieren.