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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-08

Wortprotokoll

Es lohnt sich auch beim schwierigen Thema "Kernkraft", nüchtern zu bleiben und niemandem zu unterstellen, man gehe mit der Sicherheit leichtfertig um. Ich bin überzeugt: Alle in diesem Saal, alle Betreiber, alle Mitarbeitenden und die Aufsichtsbehörden nehmen ihre Aufgabe sehr ernst. Niemand spielt mit der Sicherheit, weil sich alle bewusst sind: Es gibt ein grosses Risiko. Niemand will auch nur den kleinsten Unfall. Vor diesem Hintergrund haben wir alle gesehen und zur Kenntnis genommen, dass die Schweizer Kernkraftwerke auch beim europäischen Stresstest sehr gut abgeschnitten haben; sie sind sicher. Das ist die Ausgangslage, und davon müssen und wollen wir weiterhin ausgehen.

Nichtsdestotrotz haben der Bundesrat und dieses Parlament 2011 entschieden, dass wir für die künftige Stromproduktion keine neuen Kernkraftwerke erstellen wollen. Das ist der Grundsatzentscheid, den wir hier im Gesetz abbilden. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass wir keine Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke erteilen. Nur als Anmerkung: Die drei Gesuche, die für Ersatzkraftwerke eingereicht wurden, sind immer noch hängig; sie sind sistiert und damit noch hängig. Wenn man den entsprechenden Absatz streichen würde, würden sie aktiv, und wir müssten sofort wieder an die Verfahren punkto Rahmenbewilligung gehen. Sie wissen aber alle auch - das sagen selbst die Betreiber -, dass angesichts der Kosten, auch der Gestehungskosten nach dem Bau eines Kernkraftwerks, mit Sicherheit in den nächsten dreissig Jahren kein neues Kernkraftwerk gebaut wird. Deshalb ist es richtig, die Realität hier im Gesetz abzubilden.

Es bleibt die Frage - das ist eine wichtige Frage -: Was machen wir mit den fünf bestehenden Kernkraftwerken? Was ist die politische Folge dieser Entscheide? Es gibt heute in dreissig Ländern auf dieser Welt Kernkraftwerke; die Hälfte davon befindet sich in europäischen Staaten. Die Schweiz ist eines dieser Länder. Wir verfügen mit einer Stromerzeugung von 37 Prozent aus Kernkraftwerken doch über eine wesentliche Produktion. Bisher sprachen dafür die günstigen Gestehungskosten, die CO2-freie Produktion - deshalb sind in vielen Staaten die Grünen für die Kernkraft, also aus klimapolitischen Gründen; das ist ein Faktum - und der Umstand, dass die Kernkraft Bandenergie liefert.

Vor dem zuvor skizzierten Hintergrund ist es für den Bundesrat klar, dass es keine Zukunftsenergie ist. Die Kernkraftwerke, die wir haben, liefern uns aber günstige Energie, sichere Energie und vor allem Bandenergie. Der Aufbau der erneuerbaren Energien wird Zeit brauchen, auch das Erreichen von mehr Effizienz wird Zeit benötigen. Wir werden auch ein bisschen Zeit brauchen, um die Fragen rund um die Speicherung von Strom, das Sammeln für den Winter zu beantworten. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat klar der Meinung, dass wir die bestehenden Kernkraftwerke nicht aus politischen Gründen mit einem politischen Enddatum versehen, sondern deren Betrieb ermöglichen sollen, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Es gilt dabei, wie bis anhin, das Sicherheitskriterium ins Zentrum unserer Überlegungen zu stellen.

Ich möchte alle, von rechts bis links, auch an Folgendes erinnern: Bis heute haben wir für die viel weniger risikobehaftete Entsorgung der AKW-Abfälle keine Lösung. Jede Region, die infrage kommt, wehrt sich selbstverständlich gegen ein Tiefenlager. Auch dieses Problem muss man also lösen, und je schneller die Stilllegungen kommen, umso stärker wird sich auch diese Frage akzentuieren. In diesem Kontext ist der Bundesrat meiner Meinung nach sehr konsequent und sagt: Wir wollen keine neuen Kernkraftwerke, wir lassen [PAGE 2198] aber die bisherigen laufen, solange eben deren Sicherheit gewährleistet ist.

Es gibt drei Gründe, um ein Kernkraftwerk abzustellen: Der erste Grund ist ein politisch gesetztes Enddatum, auch mit dem Risiko, dass man von der heutigen Situation, die keine befristeten Bewilligungen kennt, in eine Situation der Befristung kommt und dann haftpflichtig wird. Haftpflichtig wird entsprechend wieder der Steuerzahler, und da geht es dann nicht um eine kleine Millionensumme, sondern es geht schnell um grosse Beträge. Das muss wohlweislich überlegt werden.

Der zweite mögliche Grund ist ein betriebswirtschaftliches Enddatum. Die BKW AG als Eignerin des AKW Mühleberg hat das vorgemacht, indem sie kalkuliert hat, dass es sich nicht lohnt, nochmals in die Sicherheit zu investieren, weil sich das wegen steigender Gestehungskosten nicht rentieren wird. Sie will deshalb aus betriebswirtschaftlichen Gründen ihr Werk vom Netz nehmen. Das ist klar, logisch und konsequent.

Als Drittes gibt es dann noch sicherheits- oder altersbedingte Gründe. Es ist völlig klar, man kann die heutigen Kernkraftwerke nicht 80, 90 oder was weiss ich wie viele Jahre betreiben. Das bestreitet niemand. Der Bundesrat hat immer gesagt, er rechne mit 50 Jahren. Entgegen gewissen Berichterstattungen hat der Bundesrat die Laufzeit nie befristet. Es sind unbefristete Bewilligungen, aber wir haben mit 50 Jahren kalkuliert, sowohl für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds als auch für die Stromproduktion der nächsten Jahre, damit wir wissen, was wir an erneuerbarer Produktion erreichen müssen, damit wir kontinuierlich die erneuerbaren Energien ausbauen und den Wegfall der Kernenergie ausgleichen können. Das ist der Pfad. Das geschieht nicht von heute auf morgen. Sie wissen, wie schwierig der Ausbau der erneuerbaren Energien ist. Insofern haben wir ein Interesse, dass man wirklich die Sicherheit gewährleisten und altersbedingte Gründe beim Abstellen eines Kernkraftwerks berücksichtigen kann.

Wir wissen von den Ensi-Experten, dass die Kernreaktoren vom Typ Beznau sehr wohl - weil man immer investiert hat, weil man sie gut unterhalten hat - ein Alter von 50 Jahren erreichen können. Wir wurden von den Experten auch informiert, dass es bei Leibstadt und Gösgen auch 60 Jahre sein können. Es gibt übrigens ähnliche Reaktoren in den USA, wo man auch mit 60 Jahren rechnet. Werden es 60 Jahre sein? Ich weiss es nicht. Ich will auch kein Datum, denn ich will jederzeit die beste Sicherheit für unsere Bevölkerung, ob nach 45, 50, 55 oder gar 60 Jahren. Damit spielt man nicht. Die Sicherheit muss in jedem Fall vom Betreiber optimal gewährleistet sein. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, die Sicherheit und nicht andere Kriterien müssten bei der Frage des Stilllegens der bestehenden Kernkraftwerke im Vordergrund stehen.

Der Bundesrat ist aber ebenso offen für neue Entwicklungen. Wir haben kein Technologieverbot vorgesehen. Es gibt weiterhin Investitionen in Forschung, in Forschungsreaktoren. Wir haben in Artikel 74a auch eine regelmässige Berichterstattung ans Parlament über solche Entwicklungen vorgesehen. Ob so etwas kommt und was kommt, wissen wir nicht. Vielleicht kommt auch erst in 30 Jahren etwas. Das wissen wir alle nicht. Wir zeigen uns offen, wie grundsätzlich bei allen Technologien. Dann kann man das Gesetz anpassen. Das ist völlig unproblematisch.

Wir haben deshalb entsprechend auch Verständnis für ein Langzeitbetriebskonzept. Bislang war es schon so, dass das Ensi alle zehn Jahre eine grosse Sicherheitsüberprüfung vornahm, bei welcher man zusammen mit den Betreibern die nächsten zehn Jahre plante und die entsprechenden Sicherheitsinvestitionen verlangte. Im heutigen Gesetz haben wir über diese Phase aber sehr wenig. Es basiert primär auf Weisungen und auf der Praxis des Ensi. Deshalb verstehen wir auch, dass das Ensi den Wunsch hat nach mehr Rechtssicherheit, nach einer genaueren Planung, wenn wir jetzt in diese Langzeitphase kommen, wenn es darum geht, Fragen zu klären, wie ein geordnetes Auslaufen aussehen könnte. Das Ensi will, dass man das hier nicht den Weisungen, sondern eben dem Gesetzgeber überlässt. Es gibt hier allerdings noch sehr viele Fragen; ich werde darauf zurückkommen.

Zu den Details: Ich möchte Ihnen empfehlen, bei Artikel 9 den Minderheitsantrag Knecht, welcher die Wiederaufbereitung weiterhin zulassen möchte, klar abzulehnen. Das geltende Recht sieht ein Moratorium vor, das noch bis zum 30. Juni 2016 läuft. Wenn man diesen Artikel streichen und dem Minderheitsantrag Knecht zustimmen würde, wäre die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung wieder möglich, was jetzt wirklich ein Rückschritt in die Vergangenheit wäre. Gegen die Wiederaufbereitung spricht auch, dass Plutonium durch die Abtrennung in der Wiederaufbereitung leichter zugänglich wird und die Missbrauchsgefahr dadurch steigt. Zudem werden bei der Wiederaufarbeitung radioaktive Stoffe an Luft und Wasser abgegeben, weshalb der Bundesrat schon 2001 ein Verbot der Wiederaufbereitung vorschlug. Das Moratorium war damals dann der Kompromiss mit dem Parlament. Entsprechend ist eben auch Artikel 106 Absatz 4 aufzuheben.

Bei Artikel 12, wo es um die Bewilligungspflicht geht, haben wir Beschlüsse beider Räte. Absatz 4, der klar festhält, dass es keine Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke gibt, ist konsequent - alles andere wäre eine Farce. Forschungsreaktoren - das noch zuhanden der Materialien - sind keine Kernkraftwerke. Auch für den Bau von Forschungsreaktoren bestehen weiterhin Möglichkeiten von Bewilligungen.

Zu den Artikeln 25a und 106a, zu diesem Langzeitbetriebskonzept: Die Minderheit II (Schilliger) wirft eine berechtigte Frage auf. Es ist auch für uns noch nicht so klar, was denn "steigende Sicherheit" genau meint. Dieser Begriff ist klärungsbedürftig, er müsste mit Sicherheit auf Ebene der Verordnung konkretisiert oder vom Zweitrat nochmals angeschaut werden. Unseres Erachtens ist dieser Begriff vor allem für Laien sehr missverständlich. Dass das Ensi eine Vorstellung davon hat, ist mir klar, es hat aber auf mich in der Kommission auch nicht den überzeugendsten Eindruck gemacht. Das müsste meines Erachtens deshalb noch geklärt werden.

Dann gibt es den Unterschied, ob ein Konzept für "jeweils höchstens zehn weitere Jahre" einzureichen ist, so der Antrag der Mehrheit, oder ob es für "höchstens zehn weitere Jahre" einzureichen ist, so die Minderheit III (Bäumle). Letzteres läuft natürlich auf eine Befristung hinaus. Herr Bäumle hat auch dargelegt, aus welchen Gründen. Damit würde sich eben die Frage der Entschädigungspflicht stellen.

Aus unserer Sicht auch noch beim Langzeitbetriebskonzept weiterzuverfolgen wäre die Frage der allfälligen vorläufigen Ausserbetriebnahme. Wenn ein Konzept nicht eingehalten wird oder ganz fehlt, dann wäre ja die logische Konsequenz nach Artikel 25a Absatz 4 die Anordnung der vorläufigen Ausserbetriebnahme; das ist schon relativ unverhältnismässig und verfassungsrechtlich wohl nochmals anzuschauen. Es ist ein heilbarer Mangel dieser Konzeption. Insofern müsste auch das vom Zweitrat nochmals angeschaut werden.

Wie gesagt, haben wir heute leider auf Stufe Gesetz wenig bis gar nichts über diese Phase, deshalb könnte das ein Weg sein, um mehr Rechtssicherheit zu geben. Man muss aber hier schon noch daran arbeiten, weil sich viele Fragen stellen. Der Betreiber hat natürlich ein berechtigtes, legitimes Interesse, nach Treu und Glauben und gestützt auf die unbefristete Betriebsbewilligung, dass wir die Spielregeln nicht während des Spiels ändern.

Dann haben wir noch den Antrag der Minderheit Chopard-Acklin zu Artikel 34 Absatz 2 des Kernenergiegesetzes. Gemäss Absatz 2 kann für die Einfuhr von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen, die nicht aus der Schweiz stammen, aber in der Schweiz entsorgt werden sollen, ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen eine Bewilligung erteilt werden. Als Gegenstück dazu kann eine Bewilligung für die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung auch nur ausnahmsweise und unter ebenso strengen Voraussetzungen erteilt werden. [PAGE 2199]

Wir meinen, dass dieser Weg eben Sinn macht. Er entspricht einer international koordinierten Tätigkeit. Das generelle Verbot der Ein- und Ausfuhr von radioaktiven Abfällen ist unseres Erachtens relativ problematisch. Deshalb möchten wir Ihnen empfehlen, hier beim heutigen Gesetz zu bleiben.

Mit den Übergangsbestimmungen in Artikel 106a, die auf diesem Langzeitbetriebskonzept basieren, müssen wir, glaube ich, schlussendlich auch die volkswirtschaftlichen Überlegungen der Betreiber berücksichtigen. Die Eigentümer sind teilweise die Kantone und somit die Steuerzahler. Auch hier muss man sich sehr bewusst sein, dass alles, was nach Befristung riecht oder eine solche zur Folge hätte, auch Folgen für unsere Steuerzahler hat.

Deshalb bitte ich Sie, der Sicherheit das Wort zu reden, die Werke grundsätzlich gleich zu behandeln und beim Langzeitbetriebskonzept, wenn Sie das ergänzen wollen, vor allem den Auftrag an den Zweitrat zu geben, offene Fragen zu klären.