Zäch Guido · Nationalrat · 2001-12-13
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass bei den Leistungen und deren Berechnung das Unfallversicherungsgesetz und das Invalidenversicherungsgesetz aufeinander abgestimmt werden müssten. Alles andere wäre eine stossende Ungerechtigkeit. In Bezug auf eine bessere Wiedereingliederung hat man mit dem System der prozentualen Rente bei der Unfallversicherung gute Erfahrungen gemacht, jedenfalls bessere als mit den drei groben Stufen bei der IV. Die Stufen führen oft zu Ungereimtheiten. Wenn z. B. jemand wieder Teilzeit arbeiten könnte, am Schluss aber trotz des verdienten Lohnes weniger Geld zum Leben und für die nötige Assistenz hätte als vorher, wird er das Risiko eines beruflichen Wiedereinstieges kaum auf sich nehmen.
Die Voraussetzungen für einen Systemwechsel sind aber bei gründlicher Überprüfung jetzt nicht gegeben, weshalb ich den Antrag der Minderheit II zu Absatz 1 - und auch den damit zusammenhängenden Antrag der Minderheit I zu Absatz 1bis - zurückziehe.
Falls betreffend die Besitzstandwahrung bei Ziffer II Buchstabe e der Eventualantrag Dormann angenommen wird, empfehle ich Ihnen bei Artikel 28 Absatz 1 den Antrag der Minderheit I (Rossini) zur Annahme. Damit vertrete ich auch die Meinung der CVP-Fraktion.