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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2014-12-08

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08

Wortprotokoll

Zur Erinnerung, ich habe es bereits in meiner Einleitung gesagt: Wir haben hier bei der Schaffung einer Gesetzesnorm eine Branchenlösung gewählt. Wir haben der Branche die Kompetenz gegeben, mittels Selbstregulierung die Werbung zu regeln. Wir haben nach Gesprächen mit der Branche eine Ausnahme vorgesehen, denn wir mussten in der Vergangenheit immer wieder feststellen, dass zum Teil sehr aggressiv für Kleinkredite und für Expresskredite geworben wurde. Nach einer ersten Diskussion und einem ersten Textvorschlag hat der Bundesrat eine Präzisierung in Artikel 36a angebracht. Der Ständerat hat der Version des Bundesrates zugestimmt, auch Ihre vorberatende Kommission heisst diese Version gut und schlägt Ihnen daher vor, der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu folgen.

Es liegt nun ein Einzelantrag Bulliard vor, die erste Fassung der WAK-NR zu übernehmen; dies ist eine Fassung, welche nicht einmal von der Branche unterstützt wird, wie aus den durchgeführten Anhörungen hervorgegangen ist. Dieser Antrag lag zwar als Antrag Caroni bei der Diskussion in der Kommission vor. Herr Caroni hat seinen Antrag damals aber zurückgezogen. Dass er heute eine andere Position vertritt, erstaunt. Es macht keinen Sinn, dass wir hier diese Formulierung übernehmen. Wir haben uns in der Diskussion bewusst für eine klare Formulierung entschieden, um den Kreditgeberinnen und Kreditgebern zu ermöglichen, in einer privatrechtlichen Vereinbarung das Verhalten, welches als aggressiv gilt, in angemessener Weise zu umschreiben. Vergessen wir nicht, dass wir in diesem Artikel den Fokus auf den Schutz der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen legen. Das sage ich auch zuhanden von Frau Bulliard: Es geht primär um den Schutz der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen. Diese gilt es vor der aggressiven Werbung zu schützen. Daher ist auch die vorgesehene Entscheidungskaskade absolut sinnvoll. Erst wenn die Branche nicht in der Lage wäre, in einer privatrechtlichen Konvention eine angemessene Definition der aggressiven Werbung vorzulegen, würde der Bundesrat - mit Sicherheit nach Gesprächen mit der Branche - eine Lösung vorschlagen.

Diesem Grundsatz der Subsidiarität stimmen Bundesrat, Ständerat und Ihre Kommission zu. Daher bitte ich Sie klar, den Antrag Bulliard abzulehnen.