Zbinden Hans · Nationalrat · 1999-12-08
Zbinden Hans · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich Ihnen ein Kurzsignalement dieser Vorlage geben. Anschliessend werde ich Ihnen kurz die strittigen Punkte darlegen, so, wie sie sich bei der Kommissionsarbeit herausschälten.
Es geht um Völkermord, Genozid. Sie alle wissen, dass wir im Prozess der Zivilisation, bei der Modernisierung unserer Gesellschaften, nicht nur beständig Fortschritte machen, sondern in jüngster Zeit auch massive menschliche und gesellschaftliche Rückschritte konstatieren müssen. Im Verlauf dieses Jahrhunderts gab es Genozide, die offensichtlich waren und von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden. Es gab aber auch versteckte Völkermorde, die von der Weltöffentlichkeit gar nicht zur Kenntnis genommen wurden. 1915 gab es beispielsweise den Genozid gegen das armenische Volk und die armenische Kultur, im Zweiten Weltkrieg den Holocaust, in jüngster Zeit die Genozide in Rwanda und vor allem jenen ganz in der Nähe, praktisch vor unserer Haustüre, im ehemaligen Jugoslawien.
Was sind nun Völkermorde? Im Rahmen dieser Konvention wurden sie als "systematische Vernichtung von Gruppen mit den Merkmalen Staatszugehörigkeit, Religion, Ethnie und Rasse" definiert. Es wurde auch darüber diskutiert, inwieweit politische, soziale Gruppierungen ebenfalls zu diesen Kriterien zu zählen sind. Wir entschieden uns, diese beiden Kategorien nicht dazuzunehmen.
Nun kurz etwas zur Entstehungsgeschichte der Konvention: Sie wurde 1947 von der Uno initiiert, 1948 von ihrer Generalversammlung gutgeheissen und 1951 in Kraft gesetzt. 50 Jahre sind seither ins Land gezogen, ohne dass die Schweiz dieser Konvention beigetreten wäre. Mittlerweile sind 129 Staaten dabei. 27 davon haben einen Vorbehalt angebracht.
Diese Konvention wurde im Nachgang zum Zweiten Weltkrieg, nach den Tribunalen in Nürnberg und Tokyo, geschaffen. Man wollte mit dieser Vereinbarung verhindern, dass es jemals wieder zu solchen Genoziden kommen könnte. Die Geschichte hat allerdings gezeigt, dass auch diese Konvention nicht in der Lage war, diese Verbrechen zu verhindern. Umso wichtiger ist es, dass diese Konvention weiterentwickelt wird. Ich erinnere daran, dass die entsprechende Kommission der Uno letztes Jahr in Rom beschlossen hat, einen internationalen Strafgerichtshof einzurichten. Das heisst, dass es ein internationales Gericht gibt, das bestimmte Verbrechensformen beurteilen und Strafen aussprechen kann: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nun neu auch Völkermordsdelikte.
Ich möchte Ihnen ganz kurz das Wesen dieser Konvention skizzieren. Erstens geht es nicht nur darum, Genozide zu verhindern; es geht auch darum, Verbrechen in diesem Zusammenhang zu verfolgen und am Ende auch zu beurteilen. Es sind also drei wichtige, wesentliche Funktionen.
Zum Zweiten geht es darum, dass nicht nur Haupttäter und allenfalls -täterinnen - aber in diesem Bereich geht es primär um Männer - verfolgt werden. Es geht auch um Mittäterschaft und Gefolgschaft, aber auch um Anstiftung, d. h. um konkrete Aufforderungen zum Völkermord, und es geht um allgemeine Aufforderungen zum Völkermord, die sich nicht konkret auf einzelne Personen oder Objekte beziehen.
Im dritten Bereich, der in diesem Zusammenhang wichtig ist, hat der Bundesrat einen aus unserer Sicht vorbildlichen Entscheid getroffen: Er hat das so genannte Universalitätsprinzip unterstützt. Das bedeutet, dass Personen, die des Völkermordes verdächtigt werden, auch für Delikte bestraft werden, die sie im Ausland begehen, also nicht nur in der Schweiz. Dazu werden ausländische Staatsangehörige, die Völkermord begangen haben und die sich in der Schweiz aufhalten und hier verhaftet werden, ebenfalls vor Gericht geführt werden können. Sie mögen sich vielleicht erinnern: Wir haben in der Schweiz bereits zwei solche Prozesse geführt, allerdings im Rahmen des Militärstrafrechtes.
Ein Letztes mussten wir in diesem Zusammenhang entscheiden: Obwohl Völkermord sehr eng mit Kriegshandlungen zusammenhängt, sind wir zum Schluss gekommen, solche Prozesse grundsätzlich der zivilen Gerichtsbarkeit zu unterstellen.
In der Kommission haben wir alle strittigen Fragen in zwei Phasen diskutiert: Nach einer ersten Phase gelangten wir zur Auffassung, dass wir externe Fachleute beiziehen müssten.
Hier hatten wir vor allem einen Problemkreis zu beleuchten: Die SVP-Fraktion stellt nämlich den Antrag (vgl. Art. 1bis), dass mögliche Täter im Bereich des Völkermordes, wenn sie in der Schweiz an einer Friedenskonferenz teilnehmen - ich denke an Slobodan Milosevic -, eine Art temporäre Immunität geniessen würden, dass man sie also bei uns nicht verfolgen und nicht ausliefern dürfe.
Die Verwaltung hat uns aufgezeigt, dass es durchaus möglich ist, für solche Fälle individuelle Lösungen zu finden. Man kann z. B. mit der entsprechenden Uno-Behörde Verbindung aufnehmen und entweder die Verfolgung temporär sistieren, weil diese eventuellen Täter einen offiziellen Auftrag haben, oder die Verfolgung revozieren. Das heisst, dass wir diesen Interessenkonflikt in einer solchen aussergewöhnlichen Situation in enger Verbindung mit der Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hat, lösen würden.
Die SVP-Fraktion spricht vor allem die Möglichkeit der Schweiz an, Gute Dienste zu leisten. Herr Tschopp, der einen solchen Antrag zuerst in der Kommission gestellt hatte, hat natürlich vor allem aus der Sicht der Stadt Genf gesprochen, welche ihre internationale Position in Bezug auf [PAGE 2418] die Leistung von Guten Diensten auch in Zukunft beibehalten möchte. Ich spreche also bereits jetzt zum Antrag der SVP-Fraktion, weil wir bereits einen gleich lautenden Antrag in der Kommission besprochen haben. Allerdings hat Herr Tschopp nachher diesen Antrag zurückgezogen, weil er der Meinung war, dass wir durchaus einen Modus vivendi finden könnten, mit dem wir beiden Ansprüchen - demjenigen der Guten Dienste und demjenigen der Konvention - gerecht werden könnten.
Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass wir dieser Konvention nach fünfzig Jahren endlich beitreten sollten. Übrigens: Dieser Rat und die APK haben - allerdings in der alten Zusammensetzung - den Bundesrat vor zwei Jahren mit Nachdruck aufgefordert, endlich vorwärts zu machen. Nach fünfzig Jahren sollten wir die Bedenken beiseite legen und auch in dieser Frage in die Völkergemeinschaft eintreten.
Ich bitte Sie, dem Beitritt zu diesem Übereinkommen zuzustimmen und die entsprechenden Ergänzungen und Anpassungen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege zu genehmigen.