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Rösti Albert · Nationalrat · 2014-12-04

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-04

Wortprotokoll

Entschuldigung, dass ich vorhin nicht da war. Es ist nicht so, dass mir das Ganze hier verleidet wäre; es läuft allerdings nicht ganz in unserem Sinne; deshalb hätte man es vielleicht so interpretieren können.

In Block 7 will ich im Namen unserer Fraktion drei wichtige Themen herausstreichen: Die Zielwerte bei Fahrzeugen, die CO2-Abgabe und das Gebäudeprogramm. In den ersten zu behandelnden Artikeln des CO2-Gesetzes, den Artikeln 10 bis 13, geht es grundsätzlich darum, dass wir keinen Sonderzug fahren, mit dem wir uns selbst im Vergleich mit den umliegenden Ländern benachteiligen. Es bringt uns zusätzliche Kosten und zusätzlichen Bürokratieaufwand, wenn wir mit ausufernder Regulierung zu ambitionierte Zwischenziele und Grenzwerte festlegen. Hier haben wir jetzt ein Thema, bei dem sich ein Alleingang nicht lohnt. Wenn wir in vorauseilendem Gehorsam nur schwer zu erreichende Zwischenziele und Zielvorgaben für die Schweiz festlegen, schaden wir uns selbst. Die Zwischenziele sind zu streichen, und die Zielvorgaben sind, im Nachgang zu den Festlegungen der EU, diesen anzupassen. Wir dürfen uns bei den Zielvorgaben wie auch bei den Sanktionen nicht selbst bestrafen und sollten uns am gesamteuropäischen Umfeld ausrichten, damit inländische Fahrzeugbesitzer nicht benachteiligt werden.

Der nächste Punkt betrifft Artikel 29 Absätze 2 und 3 zur CO2-Abgabe. Nachdem die CO2-Abgabe seit dem 1. Januar dieses Jahres 60 Franken pro Tonne beträgt, sollen nun auch noch weitere Anpassungen in den Jahren 2016 und 2018 möglich sein. Es ist zu befürchten, dass dann die Abgabe noch weiter erhöht wird, weil im geltenden Gesetz eine Erhöhung bis 120 Franken möglich ist. Wir sind der Meinung, dass die CO2-Abgabe mit diesen 60 Franken bereits heute zu hoch ist und wehren uns gegen weitere Erhöhungen. Der Abgabesatz ist deshalb auf 36 Franken pro Tonne zu begrenzen und die Möglichkeit einer Erhöhung auf 120 Franken pro Tonne zu verhindern. Eine Erhöhung der CO2-Abgabe schwächt unsere einheimische Wirtschaft. Dies führt lediglich zu Produktionsverlagerungen ins Ausland, und die erwünschten Effizienzgewinne im Inland bleiben aus.

Zusätzlich ist bei Artikel 29 der Antrag der Kommission zu Absatz 3 zu streichen. Hier soll Strom aus CO2-intensiver Produktion mit einer CO2-Abgabe belastet werden. Der Konsument soll hier ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden. Doch diese Abgabe bringt nichts, leider auch nicht der Wasserkraft, denn die Wasserkraft ist dem europäischen Markt ausgesetzt, und da bringt ein Alleingang der Schweiz wenig. Wiederum würden wir damit unseren Wirtschaftsstandort schwächen, und die Endverbraucher würden unnötig zusätzlich belastet; darum wollen wir keine weiteren Steuern und Abgaben auf Strom. Die CO2-Abgabe ist zu reduzieren und nur auf Brennstoffe anzuwenden.

Darum ist bei Artikel 29 Absatz 2 der Minderheit II (Knecht) und bei Absatz 3 der Minderheit III (Fässler Daniel) zuzustimmen.

In Artikel 34 Absatz 1 soll der maximale Beitrag für das Gebäudeprogramm aus der Teilzweckbindung auf 450 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Für diejenigen, die sich für eine Erhöhung der KEV und des Beitrages für das Gebäudeprogramm einsetzen, habe ich mehrfach vorgerechnet, was das bedeutet: Wir kommen inklusive KEV plus Gebäudeprogramm auf Subventionen von 2 Milliarden Franken jährlich. Das ist letztlich zu viel.

Der letzte Punkt betrifft das Stromversorgungsgesetz, Artikel 17a. Wir bitten Sie auch hier, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich bin einverstanden, dass Smart Meter eventuell eines Tages einen Beitrag zur Effizienz und Stabilität der Stromversorgung leisten können. Wenn ein Endverbraucher ein solches Messsystem freiwillig anschaffen will, ist das auch absolut in Ordnung und kann sinnvoll sein. Den Bundesrat nun aber mit Kompetenzen zu versehen, mit denen er die Netzbetreiber dazu verpflichten kann, bei allen Endverbrauchern eine Installation intelligenter Messsysteme zu veranlassen, das können wir nicht unterstützen. Hier soll wiederum alles reguliert und dem Bund das Zepter überlassen werden. Ich bin klar der Meinung, dass hier der Markt spielen sollte. Der Endverbraucher soll hier die Wahl haben und sich nicht dem Diktat des Staates unterwerfen müssen. Ein solches Gerät kostet etwa 500 Franken für einen Haushalt. Das sind wieder zusätzliche Kosten, die ihnen hier einfach aufgebürdet werden können. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes der Minderheit zuzustimmen.

Damit habe ich die wichtigsten Anliegen unserer Fraktion dargelegt: beim CO2-Gesetz Zustimmung zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10 Absatz 2, Zustimmung zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10a Absatz 1, Zustimmung zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10b Absätze 1 und 2, Zustimmung zur Minderheit Wasserfallen bei Artikel 11 Absatz 1; und ich bitte Sie ebenfalls um Ihre Zustimmung zu den anderen Minderheiten.

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