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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-12-04

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-04

Wortprotokoll

Bei Artikel 11 des CO2-Gesetzes geht es um die individuelle Zielvorgabe für die Personenwagen und die Lieferwagen.

Zur Ausgangslage: In der Schweiz ist der Allradfahrzeugbestand deutlich höher als in der EU; er beträgt bei uns 35 Prozent, in der EU sind es nur etwa 11 Prozent. In der Schweiz gibt es auch weniger Dieselfahrzeuge als in der EU; in der Schweiz sind es 38 Prozent, in der EU 55 Prozent. Es besteht auch die Problematik, dass der Dieseltreibstoff bei uns nach wie vor höher besteuert wird, weil wir den Gewichtszoll kennen und nicht andere Bemessungsgrundlagen bei der Verzollung haben. Deshalb ist der Dieseltreibstoff teurer; das ist eigentlich unsinnig, wenn man ökologisch denkt. Die Wagenflotte in der Schweiz ist zudem schwerer als in der EU; wir liegen im Schnitt bei 1511 Kilos, in der EU sind es 1397 Kilos.

Was will ich Ihnen damit sagen? Die Schweiz weist auch einige topografische Nachteile gegenüber der EU auf, was die Wagenflotte anbelangt. Insbesondere in den Städten ist bei uns aber auch der Anteil der Hybridfahrzeuge und jener der reinen Elektrofahrzeuge grösser. Die Erdgas- und Brennstofffahrzeuge sind vor allem auf die Zentren und das Mittelland beschränkt.

Der Antrag, den Ihnen meine Minderheit hier stellt, ist relativ simpel. Heute muss jeder Importeur den Zielwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer - bis 2020 werden es dann 95 Gramm sein - individuell erreichen. Wenn wir vom Importeur ausgehen, kann die Problematik darin bestehen, dass ein Importeur grosser Geländewagen gleichzeitig auch noch sparsame Stadtfahrzeuge importiert; damit ist er aus dem Schneider. Das ist ein Nebeneffekt der Zielvorgabe, der negativ ist. Es kann der Nebeneffekt eintreten, dass die Importgemeinschaften so aufgestellt werden, dass man die Sanktion nicht bezahlen muss.

Zudem kann man gemäss der heutigen Regelung einen Neuwagen zuerst in einem grenznahen Gebiet in Verkehr setzen, danach sechs Monate warten und ihn schliesslich in die Schweiz importieren. Dieses Missbrauchspotenzial ist klein, aber es kann sein, dass es zu einem solchen Missbrauch kommt.

Deshalb ist der Antrag hier relativ einfach. Man rechnet bei den ganzen Fahrzeugen, inklusive der Lieferwagen, die Werte einfach den Herstellern in Europa zu, wie das übrigens Norwegen und Island auch machen, und dann gibt es einen Mittelwert, und die entsprechenden Marken nehmen dann Regress auf die Schweizer Filiale. Dann ist diese Abrechnung sehr unbürokratisch und einfach möglich. Dieses System wäre wesentlich besser als das heutige und hätte weniger Missbrauchspotenzial. Ich bin gespannt, ob Sie das so unterstützen. Die Antwort ist mir leider schon jetzt klar, weil Argumente in dieser Debatte ja kaum mehr zur Kenntnis genommen werden.

Dann zum zweiten Minderheitsantrag, den ich Ihnen stelle: Er betrifft die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Die CO2-Abgabe mit dem System der Energieagentur der Wirtschaft ist das eigentlich mit Abstand effizienteste Mittel, um CO2 zu sparen bzw. um Energieeffizienz zu erreichen. Wir haben hier die Möglichkeit, auch die Hauseigentümer dazuzunehmen. Die Hauseigentümer, Sie wissen das alle, sind wichtig, denn der Gebäudebereich ist derjenige Bereich, in dem mit Abstand am meisten Energie gespart werden kann. Wenn wir hier über die CO2-Abgabe ein Anreizsystem für Brennstoffe schaffen, um auch die Hauseigentümer zu befreien, dann hätten wir schon wieder ein Zückerchen mehr, damit die Energiesparpotenziale ausgeschöpft werden. Ich bin dann auch hier gespannt, wie Sie abstimmen. Ich bin nach wie vor auch der Meinung und der Auffassung, dass Anhang 7 der Energieverordnung, wo man auch bei den Unternehmen nur einzelne Branchen am Enaw-System teilnehmen lässt, dringend abgeschafft werden sollte. Das Ganze sollte man entbürokratisieren, denn das wäre für die Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz wesentlich besser.

Zum Schluss möchte ich auch noch schnell einige Worte zur Stromimportabgabe auf CO2-intensiver Produktion verlieren. Das ist ein Antrag, der es bis jetzt geschafft hat, eine Mehrheit auf sich zu vereinen. Ich bin auch hier gespannt, ob Sie dann den Lackmustest bestehen. Wenn wir eine Importabgabe auf CO2-belasteten Strom, namentlich auf deutschen Kohlenstrom, einführen könnten, hätten wir ein echtes Potenzial, um die Wasserkraft zu stärken. Momentan ist es leider so, dass die CO2-Kompensation aus unseren Gaskraftwerken bei 2 Rappen pro Kilowattstunde liegt, bei deutschen Kohlekraftwerken sind es nur 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Hier braucht es einen Ausgleich. Ich bin dann auch hier gespannt, wie Sie abstimmen.

Ich danke für die Unterstützung meiner Minderheiten.