Lexipedia

Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-04

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche kurz zum Antrag der Minderheit zu Artikel 32a Absatz 1 Litera b des CO2-Gesetzes. Ich beantrage Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

Warum das? Dafür, dass Betreibern von Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen künftig ein Teil der CO2-Abgabe rückerstattet wird, setzt der Bundesrat "eine Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt, aber weniger als 20 Megawatt" voraus. Die Frage der Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 Megawatt wird bekanntlich über das Emissionshandelssystem geregelt. Streicht man nun nach dem Willen der Mehrheit Litera b - und da setzt die Kritik der Minderheit an -, bedeutet das, dass auch Klein-WKK-Anlagen unter 1 Megawatt Leistung von der Teilrückerstattung profitieren. Das wäre mit einem Kontroll- und Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zur Höhe der Rückerstattung stehen würde. Sie können solche Beispiele durchrechnen, und Sie werden sehen, dass Aufwand und Ertrag in solchen Fällen in keinem Verhältnis stehen. Der grosse Kontrollaufwand, den der Bund zu tragen hätte, stände in keinem Verhältnis zur Höhe der Rückerstattung an die Betreiber. Für eine vernachlässigbare Gegenleistung würde ein - man kann es nicht anders sagen - Bürokratiemonster aufgebaut, das nicht zu rechtfertigen wäre. Oder, um es anders zu sagen: Ich habe überhaupt nichts gegen WKK-Anlagen, aber bei der Rückerstattung müssen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Ich ersuche Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.