Grossen Jürg · Nationalrat · 2014-12-04
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-12-04
Wortprotokoll
Ich habe vorhin meine Interessenbindungen offengelegt und möchte Ihnen sagen, dass ich im Gegensatz zu den meisten liberalen Kräften in diesem Rat hinter dieser Energiestrategie 2050 grosse Chancen für unsere Industrie und unsere zahlreichen KMU in der Schweiz sehe. Ich gehe nur kurz auf einige Punkte in diesem Block ein. Bei Artikel 34 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe 2a unterstützen wir die Mehrheit und lehnen die Anträge der Minderheit Fässler und damit die Fassung des Bundesrates ab. Es ist wichtig, dass wir mit den Gebäudeprogrammen unserem schweizerischen Gebäudepark warme Pullover anziehen, wie wir das berechtigterweise mit dicken Gebäudehüllen machen. Es ist aber mindestens ebenso wichtig, die Gebäude mit energieeffizienter Gebäudetechnik auszustatten. Deshalb wollen wir dazu im Gesetz gleichwertige Spiesse schaffen. Dass in Absatz 2 auch Massnahmen zur Reduktion des CO2-durchsetzten Winterstromverbrauches vom Gebäudeprogramm profitieren sollen, ist angesichts der zahlreichen mit Wärmepumpen beheizten Gebäude absolut korrekt.
Ich habe mir im Weiteren erlaubt, noch zwei Einzelanträge zu diesem Block einzureichen. Einer betrifft Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes, mit welchem ich in logischer Konsequenz zur Abstimmung zum von mir neu eingebrachten und nahezu einstimmig von Ihnen unterstützten Artikel 18 Absatz 3 im Energiegesetz neben dem intelligenten Messen auch das intelligente Steuern und Regeln verankern will. Mit messen allein erreichen wir das Ziel noch nicht. Erst wenn wir aufgrund dieser Messwerte dann auch die Verbraucher und die Produktion steuern und regeln, und zwar intelligent, erreichen wir den gewünschten Effekt, die Stromnetzbelastung zu reduzieren und den Eigenverbrauch zu fördern. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Den zweiten Einzelantrag habe ich zu Artikel 37 des CO2-Gesetzes eingereicht. Damit will ich Käuferinnen und Käufer von besonders energieeffizienten und emissionsarmen neuen Fahrzeugen mit einem finanziellen Bonus, finanziert mit den Sanktionen nach Artikel 13, belohnen. Die Bonusberechtigung soll sich von den spezifischen CO2-Emissionen des Fahrzeuges ableiten. Damit werden die Rahmenbedingungen für den Erwerb von CO2-armen Fahrzeugen erheblich verbessert. Im Weiteren unterstützen wir Grünliberalen bei Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe c des Stromversorgungsgesetzes die Minderheit Nussbaumer, welche den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos fördern will.