Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-04
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04
Wortprotokoll
Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 7 fast ausnahmslos den jeweiligen Anträgen der Mehrheit zu folgen.
Ich beginne meine Ausführungen mit dem Minderheitsantrag Knecht zu Artikel 83 Litera w des Bundesgerichtsgesetzes: Die entsprechende Ergänzung der Minderheit Knecht ist unnötig, weil sie bereits in der Fassung des Bundesrates enthalten ist. Dieser Minderheitsantrag ist entsprechend abzulehnen.
Ich komme zum CO2-Gesetz: Ich ersuche Sie namens unserer Fraktion, mit Ausnahme dreier Minderheitsanträge immer den jeweiligen Anträgen der Mehrheit zu folgen. Bei den Minderheiten, die wir unterstützen, handelt es sich um die Minderheit III bei Artikel 29 Titel und Absatz 3, um die Minderheit bei Artikel 32a Absatz 1 Litera b und um die Minderheiten bei Artikel 34 Absatz 1 bzw. bei Artikel 34 Absatz 2 Litera a.
Worum geht es zusammengefasst bei den revidierten Bestimmungen des CO2-Gesetzes? Zuerst noch einmal zur Erinnerung: Die Energiestrategie 2050 ist nicht nur stromfokussiert, sondern will neben der Förderung der erneuerbaren Energien den gesamten Energieverbrauch reduzieren wie auch den CO2-Ausstoss vermindern. Das CO2-Gesetz nimmt daher im Rahmen der ganzen Strategie eine sehr bedeutende Rolle ein.
Ich beginne mit Artikel 10: Hier geht es darum, die CO2-Emissionen neuer Personenwagen, Lieferwagen und leichter Sattelschlepper etappenweise bis Ende 2020 zu reduzieren. Die Minderheit Wobmann will bei letzteren Fahrzeugen Entsprechendes zeitlich hinausschieben und die Emissionen auch nicht, wie vorgeschlagen, reduzieren. Ich ersuche Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Gleiches gilt bei Artikel 10a, wo es um die Festlegung von Zwischenzielen geht, welche die Minderheit Wobmann gestrichen haben möchte.
Ebenfalls möchte diese Minderheit ab dem Jahre 2020 keine weiter gehenden Verminderungen der CO2-Emissionen - allein solches widerspricht jedem technischen Entwicklungsfortschritt, weshalb der Antrag der Minderheit bei Artikel 10b ebenfalls abzulehnen ist.
Abzulehnen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls der Antrag der Minderheit Wasserfallen bei Artikel 11. Abzulehnen sind auch die Verwässerungsanträge der Minderheit Wobmann, was die Sanktionen in Artikel 13 betrifft. Diese Minderheit möchte gar hinter die heute geltenden Werte zurückgehen.
Was die Höhe der CO2-Abgaben betrifft, wird unsere Fraktion bei Artikel 29 Absatz 2, nachdem der Antrag der Minderheit I zurückgezogen wurde, die Mehrheit unterstützen. Wir tun dies, obwohl damit, mindestens im Moment, weniger Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehen.
Betreffend eine CO2-Abgabe auf Strom aus sogenannt CO2-intensiver Produktion, landläufig unter dem Begriff "Dreckstromabgabe" bekannt, beantragt Ihnen die CVP/EVP-Fraktion, eine solche nicht einzuführen. Das tun wir nicht etwa, weil wir eine solche Produktion unterstützen würden, ganz im Gegenteil. Es gilt aber, die Realitäten zu beachten. Denn einerseits wäre eine solche Abgabe kaum WTO- respektive EU-kompatibel, und der vollständige Herkunftsnachweis ist heute technisch ganz einfach nicht möglich. Wir beantragen daher, hier der Minderheit III (Fässler Daniel) zuzustimmen.
Ablehnen wird unsere Fraktion den Minderheitsantrag Wasserfallen bei Artikel 31, weil wir bei Gutheissung dieses Minderheitsantrages zu viel Aufwand und Bürokratie befürchten.
Bei den Artikeln 32a und 32b unterstützt unsere Fraktion die Mehrheit, vorbehältlich meines Minderheitsantrages zu Artikel 32a Absatz 1 Litera b. Wir wollen damit unverhältnismässige Bürokratie im Rahmen der Rückerstattung der Abgabe verhindern.
Was Artikel 34 betrifft - es geht hier um die Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden bzw. um die Verwendung des Ertrags aus der CO2-Abgabe -, wird ein Teil unserer Fraktion der Mehrheit und ein Teil der Minderheit I (Fässler Daniel) folgen. Abzulehnen ist aber in jedem Falle der Antrag der Minderheit II (Knecht), denn mit dieser Deckelung wäre die dringend notwendige Beschleunigung bei der Sanierung des Gebäudeparks kaum möglich.
Was die weiteren Erlasse betrifft, die durch das erste Massnahmenpaket betroffen sind, nämlich das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Steuerharmonisierungsgesetz und das Stromversorgungsgesetz, verzichte ich aus Zeitgründen auf weitere Ausführungen und ersuche um Zustimmung zur Mehrheit.