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Rösti Albert · Nationalrat · 2014-12-03

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-03

Wortprotokoll

Wir sehen im Block 6 vor allem zwei wichtige Punkte, zu denen ich mich speziell äussern will, nämlich erstens zu Artikel 65, "Bekanntgabe von Personendaten", und zweitens zu Artikel 74, "Übergangsbestimmungen zum Einspeisevergütungssystem", mit dem wichtigen Absatz 6.

Unsere Fraktion empfiehlt mit der Minderheit Knecht, Artikel 65 zu streichen. Mit diesem Artikel sollen Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet werden, bestimmte [PAGE 2117] Daten zu veröffentlichen bzw. den zuständigen Bundesbehörden weiterzuleiten. Wir sind der Meinung, dass dies rechtlich heikel und unnötig ist und einer Ausweitung der Bürokratie Tür und Tor öffnet. Fragen stellen sich dabei sowohl aus juristischer Sicht wie auch hinsichtlich des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses bei der Datensammlung. Grundsätzlich steht bei dieser Pflicht einmal die Frage nach der Verfassungsmässigkeit im Raum, die wir bezweifeln. Falls sie verfassungsmässig wäre, fehlt im Gesetz eine klare Beschreibung, welche Informationen zu welchen Zwecken verwendet werden sollen. Es wird überhaupt nicht klar, wofür all diese Daten verwendet werden sollen, und ein Sammeln von Daten auf Vorrat ist abzulehnen. Eine solche Regelung würde einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, und dies alles aus Gründen der Transparenz und der Information der Endverbraucher. Ich frage mich, ob dieses Informationsbedürfnis bei den Endverbrauchern derart stark ist, dass ein solcher Aufwand auch legitimiert werden kann.

Hier wurde unseres Erachtens der Bogen überspannt, denn der ganze Artikel ist übertrieben. Es scheint mir hier mehr um das Bedürfnis nach Bürokratie als um das Bedürfnis der Endverbraucher zu gehen. Die Endverbraucher verfügen bereits heute über wesentliche Informationen, z. B. mittels der Stromkennzeichnung oder der zahlreichen Informationsanstrengungen der einzelnen Unternehmungen.

Kurz: Transparenz und Information sind grundsätzlich in Ordnung - aber bitte in einem adäquaten Verhältnis zu den Bedürfnissen. Wir sagen somit Nein zu Artikel 65.

Ich komme zum zweiten wichtigen Punkt, zu der Übergangsbestimmung zum Einspeisevergütungssystem in Artikel 74. Bei diesem Artikel ist der Minderheit Wasserfallen zu folgen, die eine wichtige Ergänzung in Absatz 6 fordert. Wenn ab 2021 das heutige Fördersystem durch ein Lenkungssystem abgelöst werden soll, muss klar deklariert werden, dass dieses Einspeisevergütungssystem ab 2020 aufgehoben wird. Es gilt, ab diesem Zeitpunkt die parallele Weiterführung des heutigen, auf Subventionen basierenden und marktfremden Systems zu vermeiden. Sonst haben wir dereinst ein Lenkungssystem und parallel dazu auch noch das Fördersystem. Das Einspeisevergütungssystem muss daher unbedingt und zeitlich begrenzt werden. Auf die Kosten und den Verwaltungsaufwand, den eine Parallelität der beiden Systeme mit sich bringen würde, möchte ich jetzt nicht tiefer eingehen.

Zudem steht im aktuell geltenden Energiegesetz in Artikel 7a Absatz 2 über die Voraussetzung für eine Vergütung: "Die langfristige Wirtschaftlichkeit der Technologie ist Voraussetzung." Daraus folgt, dass bei den heutigen unterstützenden Technologien davon auszugehen ist, dass diese langfristig wirtschaftlich sind, sonst bekämen sie keine Subventionen. Das heisst, dass die unterstützenden Technologien das Potenzial haben, im Jahr 2020 marktfähig zu sein. Deshalb kann bis dahin die Förderung abgeschlossen werden.

Unsere Fraktion empfiehlt in diesem Block 6 den folgenden Minderheiten zu folgen: Zustimmung zur Minderheit Knecht bei Artikel 60, Zustimmung zur Minderheit Knecht bei Artikel 65, Zustimmung zur Minderheit Fässler Daniel bei Artikel 74 Absatz 2 und Zustimmung zur Minderheit Wasserfallen bei Artikel 74 Absatz 6. Wir beantragen die restlichen Minderheiten zur Ablehnung.

Abschliessend möchte ich Ihnen die Annahme des Einzelantrags Wobmann zu Artikel 79 empfehlen. Er verlangt den Wechsel vom fakultativen zum obligatorischen Referendum. Das heisst, dass wir dieses Gesetz so oder so dem Volk vorlegen wollen. Es wurde von unserer Seite ausführlich gesagt, weshalb wir das möchten: Es stellt einen Paradigmenwechsel dar im Bereich nicht nur der Energie-, sondern auch der Wirtschaftspolitik mit all den Interventionen, die mit erheblichen Kostenfolgen ins Gesetz geschrieben werden. Wir meinen daher, hier solle das Parlament entscheiden, einen Volksentscheid herbeizuführen und nicht auf ein allfälliges Referendum zu warten.