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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-03

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-03

Wortprotokoll

Bezüglich Artikel 60 vertreten wir die Auffassung, dass grundsätzlich das Parlament den Abschluss von internationalen Vereinbarungen beschliessen sollte und nicht der Bundesrat. Für Verträge technischer Natur steht es dem Bundesrat ja frei, entsprechende Verträge abzuschliessen.

Dies ist unseres Erachtens ein klassischer Fall eines Blankochecks für den Bundesrat. Mit dem vorgeschlagenen Artikel 60 hat das Parlament keine Möglichkeit mehr, sich in diesem so wichtigen aussenpolitischen Bereich zu äussern, da es die Kompetenz alleine dem Bundesrat gibt. Wir lehnen einen solchen Vorschlag klar ab und wollen hier dem Parlament diese Aufgabe übertragen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass sich das Parlament hier selbst kastriert - es sei denn, es fühlt sich hier nicht kompetent genug. Es wäre [PAGE 2113] jedoch ein Armutszeugnis für dieses Gremium, wenn es nicht kompetent genug wäre.

Die bei Artikel 65 beantragte Regelung, welche die Energieversorgungsunternehmen zur Veröffentlichung bestimmter Daten verpflichtet, erachten wir als rechtlich heikel, bürokratisch und auch als unnötig, geht sie doch in Richtung "Schnüffelstaat". Wir haben starke Zweifel, ob der hohe Aufwand, den die Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung verursachen würde, in einem vernünftigen Verhältnis zum Bedürfnis der Endverbraucher nach einer solchen Transparenzvorschrift steht.