Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-03
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-03
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit I bei Artikel 46. Einleitend halte ich fest, dass wir Versuche zur Überregulierung im Gebäudebereich ablehnen und dabei die Ansicht vertreten, dass der Bund den Kantonen nicht detaillierte Vorgaben zur Regulierung der Energienutzung machen soll.
Aus dem Wortlaut von Artikel 46 ist generell die Tendenz zur staatlichen Umerziehung der Bürgerinnen und Bürger herauszuspüren. Ich selber glaube aber noch an das eigenverantwortliche Handeln dieser Bürgerinnen und Bürger. Ich bin der Auffassung, dass anstelle des expliziten Erlassens von Vorschriften entsprechende Kann-Formulierungen zu wählen sind.
Auch das Hervorheben der Nutzung erneuerbarer Energien in Absatz 2 ist nicht nötig. Aufgrund der bestehenden Regelung betreffend den Höchstanteil nichterneuerbarer Energie verfügen die Kantone in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) bereits über umfassende Vorschriften hinsichtlich des Einsatzes von erneuerbaren Energien.
Bei Absatz 3 beantragen wir die Streichung von Litera a. Die Vorschriften sind auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier soll die Eigenverantwortung im Vordergrund stehen. Mit der vorgeschlagenen Formulierung sind staatliche Zwangsmassnahmen zu erwarten. Die Mehrheit der Kommission will auch Punkte regeln, die eigentlich selbstverständlich sind. So darf doch bei einem Neubau eine fachgerechte Installation vorausgesetzt werden. Verordnete obligatorische Betriebsoptimierungen lösen nur eine unnötige Bürokratie aus.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer Minderheitsanträge.