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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat zeitgleich mit der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts beschlossen, das Ausländergesetz hinsichtlich Rückkehrhilfe und Aufenthaltsregelung für Opfer von Straftaten anzupassen. Konkret sollen Personen, die bei ihrer Erwerbstätigkeit Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes werden, die Möglichkeit erhalten, Rückkehrhilfe und eine Aufenthaltsregelung zu beantragen.

Mit der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts wurde zudem die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit angepasst. Der Artikel, der die Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen vorsieht, und alle Verweise auf Cabaret-Tänzerinnen in der Verordnung wurden gestrichen. Ferner wird gestützt auf den Präventionsartikel 386 des Strafgesetzbuches eine neue Verordnung über Massnahmen zur Prävention von Straftaten in der Prostitution geschaffen, um die Präventionsarbeit der Frauenschutzorganisationen stärker zu unterstützen. Für den Bundesrat ist der Schutz der Frauen das oberste Ziel.

Zusätzlich zu den obenerwähnten Massnahmen - der Anpassung des Ausländergesetzes und der neuen Verordnung - wird die Präventionsarbeit in den Herkunftsstaaten intensiviert, indem das Personal der Schweizer Vertretungen im Ausland für die Thematik sensibilisiert und die Aufklärung vor Ort verstärkt wird. Die Übergangsfrist zur Aufhebung des Statuts läuft gemäss Bundesratsentscheid bis zum 31. Dezember 2015, und die Begleitmassnahmen werden bis Anfang 2016 realisiert.