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Semadeni Silva · Nationalrat · 2014-12-01

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-01

Wortprotokoll

In Artikel 10 geht es um die Information der Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die Herkunft der Energie. Es ist so, dass die Herkunftsnachweise in der Vergangenheit nicht immer vollständig erbracht wurden, was bei den Endverbrauchern zu Unmut führte. Einige Stromlieferanten deklarieren die Herkunft ihres Strommixes bis heute mit teilweise nichtüberprüfbaren Angaben zu den Energieträgern. Obwohl der Bundesrat die Verordnung auf den 1. Januar 2015 geändert hat, hält die Minderheit an ihrem Antrag fest und verlangt eine Präzisierung im Gesetz. Es soll auch im Gesetz klar sein, dass Stromlieferanten den im Stromhandel eingekauften, meistens schmutzigen Strommix offen zu deklarieren haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Minderheit zu unterstützen.

In Artikel 14 geht es um die nationale Bedeutung bei der Nutzung erneuerbarer Energien, von welcher Herr Girod vorhin gesprochen hat. Obwohl ich eine klare Befürworterin der Energiestrategie bin, kann ich mich mit Artikel 14 nicht anfreunden. Ich beantrage Ihnen deshalb die Streichung von Artikel 14 und folglich auch von Artikel 15, wie es Herr Girod vorhin gesagt hat, dies nicht aus Prinzip, sondern weil Artikel 14 nicht nötig ist, um die Ausbauziele der Energiestrategie zu erreichen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ohne Schwächung des Natur- und Landschaftsschutzes möglich. Dies möchte ich hier kurz klarlegen.

Es geht in diesem Artikel insbesondere um den Ausbau der Wind- und Wasserkraft in BLN-Gebieten. Aber Artikel 14 geht von falschen Annahmen aus. Der Ausbau der Windenergie, der Wasserkraft, der Solarenergie, der erneuerbaren Energien scheitert nicht am Natur- und Landschaftsschutz. In BLN-Gebieten ist die Realisierung von allerlei Projekten möglich. Die BLN-Gebiete sind schon heute keine Tabuzonen. Nutzungs- und Schutzinteressen werden jedes Mal abgewogen, Projekte optimiert, Alternativen gesucht oder angemessene Ersatzmassnahmen verordnet. Die wirtschaftlichen Interessen, das heisst die rentablen Investitionen, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen für die Gemeinden, wiegen schwer gegenüber den immateriellen Werten von Natur und Landschaft, und die Energieanlagen haben ein grosses Gewicht. So hat sich seit Jahren eine Praxis der Kompromisssuche entwickelt. BLN-Gebiete sind nicht geschützt. Es braucht immer wieder die Kompromisssuche, die Abwägung.

Als langjährige Präsidentin von Pro Natura kenne ich die Praxis der Kompromisssuche sehr gut. Es ist nicht so, wie viele irrtümlicherweise meinen, dass der Natur- und Landschaftsschutz in der Schweiz stark ausgebaut ist. Richtig [PAGE 2049] geschützt sind heute nur die letzten Moore und Moorlandschaften - und dies nur dank dem Rothenthurm-Artikel in der Verfassung. BLN-Gebiete, welche die schönsten, die einzigartigsten, die urtümlichsten Landschaften der Schweiz umfassen, kennen einen solchen Schutz nicht. Bereits der Bericht der GPK des Nationalrates aus dem Jahr 2003 hat deutlich gemacht, dass der Schutz ungenügend ist. Von der angestrebten ungeschmälerten Erhaltung nach Artikel 78 der Bundesverfassung kann keine Rede sein. Ich befürchte, dass mit Artikel 14 die Kompromisssuche erschwert wird, dass grössere Konflikte entstehen, dass mehr Einsprachen erfolgen. Es ist nicht auszuschliessen, dass diese neue Regelung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sogar kontraproduktiv wirken wird.

Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, die Biotope von nationaler Bedeutung und die Wasser- und Zugvogelreservate zu schonen. Sie sind von grösster Bedeutung für die bedrohte Biodiversität, für deren Erhalt grosse Anstrengungen nötig sind, z. B. mit der Biodiversitätsstrategie des Bundesrates. Diese Ausnahme ist aber leider nicht mehr als eine selbstverständliche Minimalbedingung. Ich bitte Sie darum, den Streichungsantrag meiner Minderheit bei Artikel 14 zu unterstützen. Mit der Energiestrategie ist die Herausforderung verbunden, wichtige Interessen der Stromproduktion mit den ebenso berechtigten Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Schutzes von Kulturgütern in Einklang zu bringen. Energiewende und Naturschutz sind keine Widersprüche. Beides ist möglich, und beides zu vereinbaren sollte unser Ziel sein.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.