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Jans Beat · Nationalrat · 2014-12-01

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-01

Wortprotokoll

Ich habe zwei Minderheitsanträge zu vertreten. Sie folgen gleich aufeinander, weshalb ich jetzt gleich beide begründe.

Der erste betrifft Artikel 7 Absatz 2. Hier geht es um den Begriff der Energieversorgung. Sie ist Sache der Energiewirtschaft: "Bund, Kantone und Gemeinden sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind ..." Was ich also will, ist, dass die Gemeinden hier explizit aufgeführt werden. Das ist eine Forderung - Sie haben das wahrscheinlich auch mitbekommen - des Städteverbandes. Sie scheint mir eigentlich selbstverständlich.

Die Bundesrätin hat in der Kommission gesagt, das entspreche nicht ganz der üblichen Hierarchie der Gesetzgebung. Diese höre eigentlich bei den Kantonen auf. Mir scheint es aber absolut folgerichtig, dass wir hier die Gemeinden explizit aufführen. Ich zitiere hier am besten Daniel Büchel, den Vizedirektor des Bundesamtes für Energie, aus der Zeitschrift des Schweizer Gemeindeverbandes. Dort hat er gesagt: "Die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle. Deshalb ist es aus Sicht des Bundes wichtig, ihre Bemühungen zu unterstützen." Es gibt also eine Beziehung zwischen dem Bund und den Gemeinden, zum Beispiel bei den Energiestädten. Es gibt Beratungs- und Zertifizierungsmassnahmen in diesem Bereich, wo der Bund einen direkten Kontakt mit den Gemeinden pflegt. Es ist deshalb richtig, die Gemeinden als wahrscheinlich zentrale Einheit für diese Energiewende explizit aufzuführen. So viel zur ersten Minderheit.

Nun zur Minderheit bei Artikel 8 Absatz 3: Hier sind wir dann bei den Leitlinien für die Energieversorgung. Bei Absatz 3 geht es um die umweltverträgliche Energieversorgung. Das bedeutet nach diesem Absatz "den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere der Wasserkraft, und die Vermeidung schädlicher oder lästiger Einwirkungen auf Mensch und Umwelt". Was ich mit meiner Minderheit verlange, ist, dass die Formulierung "insbesondere der Wasserkraft" wieder gestrichen wird. Diese Formulierung der Mehrheit, die davon ausgeht, dass das eine besonders ökologische oder umweltverträgliche Energieversorgung sei, soll wieder gestrichen werden, der Absatz soll also so übernommen werden, wie ihn der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat.

Es gibt aus ökologischer Sicht keine Begründung, die Wasserkraft bevorzugt zu behandeln. Was die Stoffflüsse anbelangt, was den CO2-Ausstoss anbelangt - das ist absolut anzuerkennen -, ist sie zwar sehr wertvoll, ist sie sehr umweltverträglich. Wenn Sie aber eine Ökobilanz anschauen, wo die Biodiversität mit einbezogen wird, wo es eben um den Erhalt der Fische und der natürlichen Lebensräume geht, sehen Sie, dass die Wasserkraft auch problematisch ist. Aus diesem Grund macht es aus ökologischer Sicht keinen Sinn, die Wasserkraft bevorzugt zu behandeln - aus ökonomischer Sicht übrigens auch nicht. In der Zwischenzeit sind wir mit den kostendeckenden Einspeisevergütungen für Fotovoltaik, die üblicherweise als die teuerste Form galt, bereits unter den Maximalbeiträgen, die für Kleinwasserkraftwerke bezahlt werden. Also, auch aus ökonomischer Sicht macht diese Sonderbehandlung der Wasserkraft keinen Sinn mehr. Den Mythos, dass die Wasserkraft die beste aller erneuerbaren Energien ist, gibt es in der Schweiz schon lange. Diese Ansicht ist inzwischen überholt. Wichtiger ist, dass die erneuerbaren Energien gefördert werden, dass sie als Gesamtheit verstanden werden. Dass sie als Gesamtheit ökologisch überlegen sind, das ist klar. Eine Sonderbehandlung der Wasserkraft macht hier aber keinen Sinn.

Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.