Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2014-12-01
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-12-01
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion.
Das geltende Kulturgütertransfergesetz ist ein griffiges Instrument. Die Einfuhr von und/oder der Handel mit gestohlenen Kulturgütern kann grundsätzlich verhindert werden, und seit Ausbruch der Syrien-Krise sind keine Einfuhren festgestellt worden. Wie eben gesagt wurde: In der EU gilt ein Verbot für den Handel mit Kulturgütern aus Syrien. Es gilt unter anderem auch beim Verdacht, dass Kulturgüter gegen syrisches Recht aus Syrien entfernt wurden. Das EU-Verbot geht also weiter als das Kulturgütertransfergesetz, es erlaubt die Einbindung ausländischen Rechts. Der Bundesrat ist bereit, die Lücke zum EU-Recht zu schliessen und die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien entsprechend anzupassen. Damit werden allfällige Umgehungsgeschäfte über die Schweiz verhindert.
Zu Irak: Die bestehende Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak verhindert den Handel mit gestohlenen Kulturgütern bereits explizit. Da besteht also kein Handlungsbedarf.
Ein Wort zum Safe Haven: Das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) sieht unter anderem die Möglichkeit vor, bei Konflikten und Katastrophen geschützte Räumlichkeiten zur temporären Aufbewahrung von Kulturgütern zur Verfügung zu stellen. Das KGSG tritt per 1. Januar 2015 in Kraft. Ein Standort für die Aufbewahrung der Kulturgüter ist evaluiert, er ist innert nützlicher Frist verfügbar. Gesuche der betroffenen Staaten respektive der Schirmherrin Unesco stellen eine entsprechende Bedingung dar. Solche Gesuche liegen zurzeit keine vor.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Das KGSG tritt sowieso auf den 1. Januar 2015 in Kraft, und die [PAGE 2015] Sanktionsverordnung bezüglich Irak ist schon in Kraft. Also bleibt, die Lücke zum EU-Recht zu schliessen, und zwar in der Sanktionsverordnung bezüglich Syrien; diese soll ergänzt werden.
Sie wissen, dass die Ämterkonsultation bis Ende dieser Woche läuft. Frau Nationalrätin Riklin, wenn wir die Sanktionsverordnung bezüglich Syrien komplettieren, ist es nicht mehr nötig, Massnahmen aufgrund von Artikel 8 des Kulturgütertransfergesetzes zu ergreifen; das würde eine Redundanz bedeuten. Wir schliessen also eine relativ kleine Lücke. Der Bundesrat will diese Lücke schliessen und empfiehlt deshalb die Annahme der Motion. Er tut dies aus Respekt gegenüber dem historischen Erbe und der historischen Bedeutung der Region und ihrer kulturellen Schätze.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.