preparatory:AB 178619
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 41 und plädiere dafür, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es geht um die Stromeffizienz bei Grossverbrauchern. Diese Potenziale sollen ausgeschöpft werden.
Zum grösseren Kontext: Es ist sicher wichtig, dass wir bei der Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung aus Fehlern, die in anderen Ländern, auch in Deutschland, gemacht wurden, lernen. Das bedeutet vor allem zwei Dinge: dass wir das System intelligent gestalten und dass wir einen Anreiz schaffen, gerade bei der Solarenergie, für den Übergang in den Markt, damit auch Modelle mit Eigenverbrauch interessant werden. Das tun wir in Artikel 28, indem wir auch für grössere Anlagen einen Einmalbeitrag erlauben. Das ist interessant, denn damit werden auch die Eigenverbrauchsmodelle gefördert. Das andere, was man aus der Erfahrung anderer Länder gelernt hat und was sicher wichtig ist für die Gesamteffizienz des Systems, sind die Stromeffizienz und die Energieeffizienz im Allgemeinen. Das berücksichtigen wir teilweise mit den wettbewerblichen Ausschreibungen. Hier geht es aber darum, die Effizienzpotenziale - da gibt es sehr grosse bei den Grossverbrauchern - auszuschöpfen.
Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, die Bedingungen für die Befreiung der Grossverbraucher ganz zu streichen. Zur Befreiung der Grossverbraucher: Grundsätzlich unterstützen das die Grünen. Es ist sicher sinnvoll, dass man nicht die produzierende Industrie, welche hohe Stromkosten hat, stärker belastet. Von daher berücksichtigen die Argumente, die KEV schade der Wirtschaft, nicht, dass wir diese Ausnahmen machen. Wer mehr als 10 Prozent Stromkosten hat, wird befreit.
Es geht nur um die Frage: Werden die Effizienzpotenziale ausgeschöpft? Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass von dieser Befreiung 20 Prozent in die Stromeffizienz investiert werden müssen. Das ist auch die bisherige Regelung. Mit dieser würde man die grossen Potenziale ausschöpfen.
Ein Vorteil dieser Regelung ist es auch, dass man damit nicht Gefahr läuft, von der EU sozusagen der staatlichen Beihilfe schuldig gesprochen zu werden. Das war ja auch Gegenstand der Diskussion in Deutschland, weil diese Befreiung ohne Bedingungen einfach problematisch ist. Wichtig ist auch, dass im Entwurf des Bundesrates steht, diese Investitionen in die Stromeffizienz müssten nur gemacht werden, wenn sie "wirtschaftlich tragbar" seien. Es geht hier also wirklich um Massnahmen zur Effizienzsteigerung und um Investitionen in den Werkplatz Schweiz. Es erlaubt diesen Firmen nämlich, ihren Werkplatz in der Schweiz weiterzuentwickeln, damit sie die Investitionen nicht zurückfahren müssen. Es geht also darum, diese Investitionen zu ermöglichen.
Deshalb bitte ich Sie, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.