Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-02
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-02
Wortprotokoll
Sie haben gestern entschieden: Wir wollen mehr erneuerbare Energien in unserer Stromproduktion und auch im Wärmebereich. Das ist gut so, aber das kommt nicht von alleine. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir noch für ein paar Jahre die Förderung der erneuerbaren Energien benötigen, wie alle anderen europäischen Staaten auch, die sich auf diesen Weg begeben haben. Praktisch alle Staaten haben das System der Förderung der Einspeisung eingeführt. Wir haben auch das mit der Kommission intensiv diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass sich das bewährt hat und dass wir auf diesem Weg fortfahren wollen. [PAGE 2069]
Wir sind auch einverstanden damit, dass eine Deckelung vorgesehen wird. Wir wollen eben gerade nicht wie Deutschland den Fehler machen, dass wir sehr massiv, mit hohen Subventionen einsteigen, sondern wir wollen kontinuierlich von den technologischen Fortschritten und von den tieferen Marktkosten profitieren. Deshalb haben wir heute eine Deckelung bei 1,5 Rappen vorgesehen. Inskünftig soll die Deckelung, mit diesem Konzept, bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde liegen.
Bedenken Sie, dass der Netzzuschlag von diesen 1,5 bzw. 2,3 Rappen nicht nur die KEV beinhaltet. Wir finanzieren damit auch die Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen, wir finanzieren damit die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an die Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte und auch die Gewässersanierungsmassnahmen. Das alles ist in diesem Netzzuschlag inbegriffen. Deshalb hier auch an die Adresse der Freisinnigen: Gerade von Ihnen wurden Motionen angenommen, wir sollten die Geothermie fördern, wir sollten überall, flächendeckend, Bohrungen durchführen. Ja, womit finanzieren Sie das denn, wenn Sie gleichzeitig die KEV beschneiden wollen? Das geht nicht, hier muss man die Gesamtsituation anschauen.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Die Komponenten der Beschaffungs- oder Produktionskosten, das sind variable Kosten. Die Komponente der Netzübertragung von der Produktion bis zu den Konsumenten, das sind auch variable Kosten, die lokal sehr unterschiedlich anfallen. Die Abgaben der öffentlichen Gemeinwesen machen heute immerhin 12 Prozent des Endkundenpreises aus. Die eigentliche KEV beträgt gerade mal 2 Prozent des Endkundenpreises. Also, hören Sie auf, hier immer von Milliardensubventionen zu sprechen und davon, wie massiv diese für den Strom-Endkonsumenten seien! Es sind 2 Prozent des Endkundenpreises.
Ich habe immer darauf hingewiesen, wie gross heute in der Schweiz die Unterschiede bei den Strom-Endkundenpreisen sind. Die günstigsten Strompreise, mit allen Komponenten, haben Sie im Moment in einer Walliser Gemeinde, in Zwischbergen, mit 4,53 Rappen pro Kilowattstunde, gefolgt von einer weiteren Walliser Gemeinde, Unterbäch, mit 10,69 Rappen. Am anderen Ende der Skala sind die Jurassier der Gemeinde Saignelégier mit 24,62 Rappen, gefolgt von Altdorf im Kanton Uri mit 24,23 Rappen. Das sind die grossen regionalen Unterschiede. Das hat mit der KEV gar nichts zu tun. Das hat mit der entsprechenden Situation, also mit den Unterschieden bei den vorhandenen Netzen, mit den geografischen Schwierigkeiten und den entsprechend höheren Kosten, zu tun. Deshalb bitte ich Sie, diese Teile des Ganzen einfach immer ein bisschen in Relation zu setzen, weil den Kunden nämlich der Endkundenpreis interessiert und nicht, wie sich dieser Preis im Einzelnen zusammensetzt.
Kommen wir zu den Differenzen in diesem Kapitel: Hier vielleicht Grundsätzliches zum Konzept des Bundesrates und zum Konzept Ihrer UREK, wie wir diese Förderung, wie wir diese Einspeisung konkret vornehmen: Auch der Bundesrat hat die Abnahme- und Vergütungspflicht in seinem Konzept festgelegt. In unserem Konzept ist aber Strom - und das ist der wesentliche Unterschied! - mit der Direktvermarktung grundsätzlich zuerst am Markt zu verkaufen, und nur subsidiär haben wir für kleine Produzenten die Abnahmegarantie zu Marktpreisen vorgesehen. Wir haben anreizorientierte Vergütungssätze und daher die Berücksichtigung einer stärker steuerbaren Produktion vorgesehen, damit Strom nach Bedarf produziert wird und nicht alles zur gleichen Zeit am Mittag oder am Nachmittag, wenn wir Überkapazitäten haben. Da müsste nach Marktregeln eben auch der Preis auf Überkapazitäten reagieren respektive müsste ein Produzent, der dann Strom produziert, wenn der Bedarf hoch ist, auch bessere Preise erhalten.
Mit dem Modell der Mehrheit haben Sie ein Fördersystem, das auf staatlich verordneten Preisen basiert, und der Bundesrat müsste diese Preise, als Grundlage für das Fördersystem, erst noch ein Jahr im Voraus festlegen. Das ist ein marktfremdes Fördersystem, das wir nicht als zukunftsweisend erachten.
Die Abnahmepflicht für den Netzbetreiber ist zudem ein grosser Eingriff in die Freiheit der Energieversorgungsunternehmen (EVU). Netzbetreiber sind ja sehr oft unsere Gemeinden, die als Stromnetzbetreiber und EVU ihre Marktstellung haben. Nach dem Konzept der Mehrheit der UREK müsste ein solches EVU diese Einspeisung quasi zum staatlich verordneten Preis übernehmen. Es hätte faktisch gebundene Kunden im eigenen Netz zu festgelegten Tarifen und könnte sein Interesse an einer legitimen Marge für seine Leistung, das Bereitstellen des Netzes, nicht geltend machen, obwohl es das Netz bereitstellt - ob Eigenverbrauchszeiten herrschen oder ob Winterzeit herrscht, in der alle das Netz benötigen, um Strom liefern und kaufen zu können. Das EVU wäre eigentlich abgestraft. Deshalb ist die Sicht der Mehrheit der UREK vor allem eine Sicht der Produzenten; die EVU werden nicht genügend berücksichtigt.
Weiter wird den Netzbetreibern das Absatzrisiko aufgebürdet, was uns unverhältnismässig erscheint. Deshalb bitte ich Sie, beim mehr marktwirtschaftlich orientierten Konzept des Bundesrates zu bleiben und bei den Artikeln 17 und 18 der Minderheit Rösti zu folgen.
Bei Artikel 18 haben wir den Einzelantrag Grossen Jürg betreffend den Eigenverbrauch. Ich habe Verständnis für diesen Antrag, weil wir natürlich noch am Beginn des Messwesens stehen. Wie messen wir den Eigenverbrauch? Herr Grossen hat auch die Problematik aufgebracht: Wie ist das für Mehrfamilienhäuser? Wir meinen aber, dass diese Probleme erkannt und in Bearbeitung sind. Was die Mehrfamilienhäuser anbelangt, die eine Eigenverbrauchergemeinschaft bilden würden, verweise ich auf die Verordnung des heutigen Rechtes, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Energieverordnung, in der wir für solche Sachverhalte eine Lösung anbieten, und auch auf die vom Bundesamt für Energie publizierte Vollzugshilfe für die Umsetzung bezüglich des Eigenverbrauchs.
Was das Messwesen betrifft, erachte ich die Fragestellung als gerechtfertigt. Mit der Smart Grid Roadmap, die nächstens auch veröffentlicht wird, haben wir hier, auch in Zusammenarbeit mit den EVU, einen Lösungsansatz für technische Mindestanforderungen, mit denen sich diese Messungen vereinfachen und kostengünstiger darlegen lassen. Insofern ist das also ein Problem, das wir in der Zukunft lösen müssen. Wir meinen deshalb, dass wir im Moment mit dem Antrag Ihrer Kommission leben können.
Beim Einspeiseprämiensystem liegen Anträge der Minderheiten I (Fässler Daniel) und II (Bäumle) vor. Hier sollte man wirklich beim Konzept der Mehrheit bleiben. Es ging effektiv darum, wie man den Interessen des Landschafts- und Gewässerschutzes entgegenkommen kann. Man tut dies, indem man nicht jedes noch so kleine Potenzial zur Stromerzeugung ausbeutet, sondern die effektiv förderungswürdigen Projekte bezeichnet, die auch Geld bekommen sollen. Es ist tatsächlich ein Kompromiss, indem wir sagen, dass wir bei der Wasserkraft die grösseren Potenziale nutzen wollen und dafür auch Mittel bereitstellen sollen. Wir wollen aber die kleineren Anlagen, die in der Regel teurer sind und meistens auch grössere Eingriffe in die Landschaft beinhalten, nicht berücksichtigen, sondern in diesem Fall die Umwelt schonen. Man kann immer über diese Limiten diskutieren, sie sind nicht wissenschaftlich festgelegt. Ich glaube aber, dass wir den von der Mehrheit gefundenen Konsens unterstützen können, weil dieser von den Umweltverbänden am ehesten mitgetragen wird.
Ihr Förderkonzept für die Wasserkraft habe ich zur Kenntnis genommen. Sie wissen, dass der Bundesrat keine zusätzliche Subventionierung für die Wasserkraft beantragt hat. Ich verstehe die Anliegen und Sorgen; sie bestehen im Moment darin, dass auf Dauer keine neuen Investitionen in Wasserkraftanlagen oder grosse Erneuerungen solcher Anlagen fliessen, weil einfach die europäischen Strompreise zu tief sind und ein Investor in diesem Umfeld nicht unbedingt in der Schweiz investieren will. Aus dieser Überlegung und weil dies ein paar Jahre anhalten dürfte, kann ich mich damit [PAGE 2070] einverstanden erklären, dass Sie halt auch für die Wasserkraft in einem beschränkten Ausmass gewisse Förderungen vorsehen. Ich bin aber froh, dass das nicht auch bei den bestehenden Anlagen der Fall ist, weil wir aufgrund eines Berichtes festgestellt haben, dass zwei Drittel dieser Anlagen bereits abgeschrieben sind und auch zu Kosten unter 6 Rappen pro Kilowattstunde wettbewerbsfähig Strom produzieren.
Ich habe auch Verständnis, wenn von den Betreibern, wie auch in Ihrer Kommission, das Thema Wasserzinsen aufgeworfen wird. Die Wasserzinsen, die per 2015 theoretisch auch nochmals anwachsen können, auf 115 Franken, sind natürlich für den Betreiber eine Belastung. Insgesamt kostet das derzeit etwa 540 bis 550 Millionen Franken im Jahr. Es ist also ein grosser Kostenpunkt. Auf der anderen Seite sind das aber auch Einnahmequellen für die Berggebiete, die man nicht unterschätzen darf. Sie finden deshalb später unseren Ansatz, mit dem wir auch versuchen, hier mit den Bergkantonen Lösungen zu finden; denn sie haben auch ein Interesse daran, dass investiert wird, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber es ist schlussendlich eine Belastung für die Wasserkraftproduktion. Wir werden diese Diskussion sicher fortführen müssen.
Ich möchte mich noch zum Antrag der Kommission zu Artikel 20 äussern. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission abzulehnen. Im Fokus stehen vor allem grössere Anlagen wie Windanlagen oder Holzheizkraftwerke, die neben der Einspeisevergütung eine Absatzmöglichkeit auf dem freien Markt wollen und damit den Fonds entlasten können. Das macht Sinn und gibt dann auch Luft im Fonds.
Bei Artikel 21 bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen. Stellt die Direktvermarktung den Grundsatz dar, wie das der Bundesrat will, und nicht die Ausnahme wie im Konzept der Mehrheit, ist man viel näher bei dem, was wir mit dem Fördersystem wollen, nämlich ein möglichst marktnahes System. Dafür ist auch dieser Artikel 21 wichtig. Ausnahmen zum Grundsatz der Direktvermarktung sind in Artikel 24 geregelt. Damit haben wir auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Aufwand für eine Direktvermarktung für kleine Anlagen unverhältnismässig sein kann.
Bei Artikel 22 meine ich, dass Sie immer dem Bundesrat folgen sollten. Was der Bundesrat festlegt, sind nicht Gestehungskosten, sondern Vergütungssätze. Es sind Vergütungssätze, die je nach Technologie unterschiedlich anfallen, weil eben die Gestehungskosten sehr unterschiedlich sind. Einheitliche Vergütungssätze wären falsch, sie würden gewisse Innovationen, gewisse Verbesserungen der Technologien von vornherein ausschliessen. Das wäre falsch. Der Bundesrat will mit diesen differenzierten Ansätzen weg von der vollen Kostendeckung und hin zu einer Kostenorientierung. Die Marktentwicklung ist also auch hier eine Komponente.
Der Antrag der Minderheit II (Rösti) mit Bezugnahme auf den Einheitsvergütungssatz ist abzulehnen, weil damit das Potenzial etlicher Technologien komplett negiert würde, gerade jenes der Biomasse; das sage ich an die Adresse der Bauern, Waldbesitzer, Tourismus- und Hotelfreunde. Bei den Biogasanlagen liegen die Gestehungskosten, das wissen auch Sie, Herr Nationalrat Rösti, heute noch weit über den aktuellen Strommarktpreisen. Solchen Anlagen würden Sie damit ein Ende bereiten. Das möchte ich nicht tun. Es gibt viele tolle Biogasanlagen und Biomasseprojekte und ein grosses Potenzial, das auszuschöpfen sich lohnt, denn es bedeutet auch eine sinnvolle Abfallverwertung.
Ich komme noch zu den Vergütungen für die Wasserkraft: Sollte sich Ihr Rat für den Einbezug der Förderung der Grosswasserkraft entscheiden, so sollte er im Sinne einer Gesamtoptimierung dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, die Anträge der Minderheiten III und IV abzulehnen. Es macht wenig Sinn, im Gesetz Höchstzahlen festzuschreiben; in der Regel tun wir das auf Verordnungsebene, weil es viel mehr Flexibilität gibt. Der Bundesrat hat in der Botschaft festgehalten, dass er sich künftig immer mehr an den Kosten orientieren und sich nicht einer vollen Kostendeckung für Referenzanlagen annähern will.
Wenn Sie die Vergütungsdauer einschränken wollen, so muss ich Ihnen einfach Folgendes sagen: Wir haben die Dauer ja schon kürzlich von 25 auf 20 Jahre verkürzt. Der Bundesrat hätte sich auch eine Dauer von 15 Jahren vorstellen können. Dagegen gab es extrem viel Widerstand; wir wären damit aber auf Augenhöhe mit anderen europäischen Staaten, die eine kürzere Vergütungsdauer haben als wir jetzt. Die Frage ist, ob wir dann genügend Geld haben werden; denn wenn Sie die Dauer verkürzen, sind die Zuschläge natürlich entsprechend höher, respektive es besteht nicht derselbe Investitionsschutz wie heute. Deshalb ist das im Moment nicht das primäre Thema. Wir sollten jetzt effektiv einmal mit dem neuen Modell weiterarbeiten und von einer stärkeren Limitierung des Zubaus oder einer Erhöhung des Netzzuschlags als Folge einer Verkürzung der Vergütungsdauer absehen.
Noch zum Bonus für Biogasanlagen, dem Landwirtschaftsbonus: Abgesehen davon, dass ich meine, die Landwirtschaft habe schon genügend Subventionen, finde ich diesen völlig falsch. Biogasanlagen, die nur landwirtschaftliche Substrate verwerten, sind nämlich unter heutigen Bedingungen weit, aber wirklich weit von einem wirtschaftlichen Betrieb entfernt. Hofdünger enthält zudem sehr viel Chlor; wir haben hier auch Erfahrungen gesammelt und festgestellt, dass bei der Verbrennung sehr oft Schadstoffe anfallen, die gefährlich sein können. Dann haben Sie wieder entsprechende Schwierigkeiten mit der Luftreinhaltung. Wir meinen deshalb, dass die Ausschöpfung des energetischen Potenzials dieser Anlagen teuer ist und eine anderweitige Verwertung, vor allem als Düngemittel für die Böden, besser und deshalb sinnvoller ist. Das ist auch der heutige Ansatz der Landwirtschaftsgesetzgebung.
Schliesslich noch zu Artikel 22 Absatz 6: Hier bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen, weil wir, wie Herr Nationalrat Nussbaumer schon sagte, nicht wüssten, wie wir mit dieser Bestimmung leben müssten und wie eine Umsetzung aussehen könnte. Wir meinen, dass die bestehende Regelung der Netzverstärkungen nicht geändert werden sollte. Netzanschlüsse von Erzeugern können ab dem Einspeisepunkt Netzverstärkungen notwendig machen. Das haben wir aber in der Stromversorgungsverordnung mit den Systemdienstleistungen abgesichert, und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid vergütet den Netzbetreibern auch solche Kosten.
Dann noch zu den Artikeln 23 und 24: Auch hier bitte ich Sie, dem bundesrätlichen Konzept zu folgen, das Sie hoffentlich gleich jetzt bei der Abstimmung zu den Artikeln 17 und 18 unterstützen werden.